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Home » Köln verklagt NRW wegen fehlender Kita-Zahlungen: 470 Millionen fehlen
Deutschland

Köln verklagt NRW wegen fehlender Kita-Zahlungen: 470 Millionen fehlen

Von zeit-heute.deDezember 17, 20253 Min Gelesen
Köln verklagt NRW wegen fehlender Kita-Zahlungen: 470 Millionen fehlen
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Köln verklagt NRW wegen fehlender Kita-Zahlungen: 470 Millionen fehlen

Es geht um 334 Millionen Euro

Köln verklagt Land wegen fehlender Kita-Zahlungen


17.12.2025 – 10:50 UhrLesedauer: 2 Min.

Kinder in einer U3-Betreuung in Nordrhein-Westfalen (Symbolbild): Köln hat mit drei anderen Kommunen die Landesregierung verklagt.Vergrößern des Bildes

Kinder in einer U3-Betreuung in Nordrhein-Westfalen (Symbolbild): Köln hat mit drei anderen Kommunen die Landesregierung verklagt. (Quelle: Olaf Ziegler)

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Vier Städte fordern fast eine halbe Milliarde Euro vom Land NRW. Es geht um fehlende Zahlungen an Kitas. Ein Urteil könnte schwerwiegende Folgen haben.

Die Stadt Köln hat wegen nicht geleisteter Zahlungen in der Kita-Betreuung eine Verfassungsbeschwerde gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. In einer Beschwerdeschrift, die der Kölner Redaktion von t-online vorliegt, monieren die Verantwortlichen alleine zwischen den Jahren 2019 und 2025 eine Mehrbelastung in der Kita-Finanzierung von 334,9 Millionen Euro.

Neben Köln klagen auch noch die Kommunen Frechen, Bochum und Kamen, insgesamt geht es um 470 Millionen Euro in der Betreuung der unter Dreijährigen. Ein Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen haben. Möglicherweise drohen Nachzahlungen in Milliardenhöhe, sollte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster den Klägern zustimmen.

U3-Betreuung in Kitas: Köln verklagt Land Nordrhein-Westfalen

Kölns Anteil in der Klagesumme ist aufgrund der Anzahl an Kindertagesstätten und Betreuungsplätzen mit Abstand am höchsten. In der Beschwerde führen die Städte vor allem drei Kernpunkte an, in denen das Land keine ausreichenden Ausgleichszahlungen an die Kommunen geleistet haben soll: die Kita-Miete, die Nebenkosten und die Unterstützung nicht-kommunaler Kita-Träger. Grundlage ist das sogenannte Konnexitätsprinzip: Wer bestellt, muss bezahlen.

Das Land würde den Kommunen zwar die U3-Betreuung übertragen, allerdings bisher nicht für die Mietkosten aufkommen, die dadurch entstehen. Dabei „handelt es sich offenkundig um Kosten, die den Kommunen durch die Aufgabenerledigung entstehen“, so die Kläger weiter.

  • Trotz fehlender Millionen: Haushaltssperre in Köln läuft zum Jahresende aus

Ein weiterer Punkt: Die Betriebskostenzuschüsse würden noch anhand der Mittelwerte berechnet, die 2009 festgestellt wurden. „Jedoch haben sich die wesentlichen Rahmenbedingungen seit 2009 so stark verändert, dass eine grundlegende Neuermittlung und -berechnung […] geboten gewesen wäre“, heißt es in der Beschwerde weiter.

Hinzu kommen Leistungen, die die Kommunen an andere Träger, wie etwa die Kirche, leisten müssen. Diese werden vom Land bisher erstattet, da es sich laut Landesregierung dabei um „freiwillige Leistungen“ handelt. Die Städte monieren, dass diese Einrichtungen allerdings ohne die Zuwendungen der Verwaltungen von der Schließung bedroht wären.

Alleine für die Kindergartenjahre 2019/2020 und 2020/2021 fordern die Kommunen daher 163,2 Millionen Euro an zusätzlichen Ausgleichszahlungen. Von 2021 bis 2025 seien zudem weitere Mehrbelastungen von fast 310 Millionen Euro entstanden. In Köln rechnen die Verantwortlichen mit unausgeglichenen Mehrbelastungen in Höhe von 44,8 Millionen Euro.

Kritik an der Landesregierung gibt es aus der Opposition. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD, sagte am Mittwoch: „Die Zahlen machen deutlich, dass es hier nicht um Kleckerbeträge geht, sondern um das ernsthafte Problem, dass sich die schwarz-grüne Landesregierung an allen Stellen und mit allen Mitteln vor einer angemessenen Finanzierung der Kitas drückt.“

Wann über die Verfassungsbeschwerde entschieden wird, ist derzeit noch unklar. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen, sowie der Städte- und Gemeindebund in NRW unterstützen die Beschwerde ausdrücklich. Erst in der vergangenen Woche hatten mehrere Kommunen, darunter Düsseldorf, eine Verfassungsbeschwerde zur Finanzierung des Offenen Ganztags eingereicht.

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