Rund 160 Beschäftigte betroffen
Klebebandhersteller im Allgäu ist insolvent
21.07.2026 – 21:06 UhrLesedauer: 2 Min.
Das Allgäuer Unternehmen beliefert Kunden in über 50 Ländern. Nun musste Klebebandhersteller monta Insolvenz anmelden.
Die monta Klebebandwerk GmbH hat am 16. Juli 2026 beim Amtsgericht Kempten (Allgäu) einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Nach Angaben der „Allgäuer Zeitung“ sind rund 160 Beschäftigte von dem Verfahren betroffen.
Laut der Pressemitteilung von monta hat das Insolvenzgericht den Rechtsanwalt Marco Liebler aus München zum Gutachter bestellt. Dieser soll in einem ersten Schritt prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Eigenverwaltung vorliegen.
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Insolvenz bei Klebebandhersteller: Betrieb läuft vorerst weiter
Der Geschäftsbetrieb der insolventen monta Klebebandwerk GmbH soll der Pressemitteilung zufolge in vollem Umfang fortgeführt werden. Das Unternehmen will sich im Rahmen des Insolvenzverfahrens neu aufstellen und den traditionsreichen Standort in Immenstadt sowie möglichst viele Arbeitsplätze erhalten.
„Die Eigenverwaltung bietet uns den geeigneten Rahmen, um die bereits eingeleitete Sanierung konsequent fortzuführen und monta nachhaltig neu aufzustellen. Dass Finanzierer, maßgebliche Gläubiger, Betriebsrat und Gesellschafter diesen Weg unterstützen, schafft hierfür eine gute Ausgangsbasis“, sagt Lars Böhrnsen, Geschäftsführer der monta Klebebandwerk GmbH.
Insolvente Firma zählt weltweit zu den führenden Herstellern
Die monta Klebebandwerk GmbH hat sich als mittelständisches Unternehmen im Allgäu etabliert. Die Ursprünge gehen laut der eigenen Unternehmensseite bis auf das Jahr 1855 zurück. Produziert wird am Standort seit 1856.
Das insolvente Traditionsunternehmen stellt Verpackungs- und Industrieklebebänder her. Nach eigenen Angaben zählt monta zu den weltweit führenden Herstellern und beliefert Kunden in mehr als 50 Ländern. Welche konkreten Ursachen zu den wirtschaftlichen Schwierigkeiten geführt haben, ist derzeit unklar. Die Eigenverwaltung ermöglicht es der bisherigen Geschäftsführung, den Betrieb unter Aufsicht eines Sachwalters weiterzuführen und einen Sanierungsplan zu erarbeiten.
Derweil hat die Stellung des Insolvenzantrags keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Geschäftsbetriebe der ausländischen Tochtergesellschaften in Ungarn und in Rumänien.











