Entführungsprozess
Block-Kinder sind wieder Nebenkläger – ihre Aussage ist weiter unklar
11.12.2025 – 10:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Es war nur eine Randnotiz am 24. Prozesstag: Die beiden entführten Kinder von Christina Block sind wieder als Nebenkläger zugelassen.
Im Prozess um die Entführung der beiden jüngsten Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/2024 gibt es eine neue Wende: Beide Kinder sind wieder als Nebenkläger zugelassen. Dies bestätigte eine Gerichtssprecherin der Hamburger Regionalredaktion von t-online. „Tochter und Sohn sind mit Beschluss der Kammer vom 8. Dezember 25 nunmehr erneut zur Nebenklage zugelassen worden“, so die Sprecherin.
Zum Start des Prozesses, in dem Christina Block angeklagt ist, die Entführung ihrer eigenen Kinder in Auftrag gegeben zu haben, waren die Kinder zunächst noch Nebenkläger. Allerdings legte die Verteidigung von Christina Block Beschwerde dagegen ein. Zunächst wurde die Nebenklage des jüngsten Sohns gestrichen, aus „formalen Gründen“ hieß es damals von einer Gerichtssprecherin. Wenige Tage später wurde auch die Nebenklage der geschädigten Tochter gestoppt.
Nun sind beide wieder als Nebenkläger zugelassen. „Es wurde ihnen im Vorfeld eine Ergänzungspflegerin bestellt, damit sichergestellt ist, dass ausschließlich ihre eigenen Interessen Beachtung finden“, erklärt die Gerichtssprecherin. „Außerdem wurde durch die Ergänzungspflegerin eine neue Nebenklagevertreterin, die Rechtsanwältin Dr. Tanja Jeney, bestimmt und den Kindern durch die Kammer als Beiständin bestellt.“ Diese war am 10. Dezember das erste Mal im Prozess anwesend.
Der Vater tritt in dem Verfahren selbst als Nebenkläger und mutmaßlich Geschädigter auf. Gleichzeitig läuft seit Jahren ein Sorgerechtsstreit, in dem auch gegen ihn ein Verfahren anhängig ist. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in einem separaten Verfahren die Entziehung Minderjähriger vor: Er soll die Kinder im Sommer 2021 nach einem Besuch in Dänemark nicht zur Mutter zurückgebracht haben.
Die Zulassung der Nebenklage musste auch mit der dänischen Seite geklärt werden. Da die Kinder beim Vater in Dänemark lebten, sei gegebenenfalls das dortige Familienrecht zu berücksichtigen. Im November 2025 urteilte ein dänisches Gericht zugunsten des Vaters. Christina Block hat das Sorge- und Umgangsrecht für ihre Kinder im Alter von elf und 15 Jahren verloren.
Ob die Kinder vor Gericht aussagen, ist allerdings weiter offen. Der Sohn macht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. „Für die Tochter ist das bisher noch nicht abschließend mitgeteilt worden“, sagte eine Gerichtssprecherin.











