
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Kind aus Freizeitbad entführt und missbraucht – neue Details
03.02.2026 – 10:32 UhrLesedauer: 2 Min.
Eine Sechsjährige spielt im Freizeitbad. Plötzlich kommt ein Mann – und lockt sie nach draußen. Jetzt teilt die Staatsanwaltschaft mit, was ihm genau vorgeworfen wird.
Dieser Fall machte im August Schlagzeilen, jetzt hat die Staatsanwaltschaft Freiburg Anklage erhoben: Ein 31-Jähriger soll ein sechs Jahre altes Mädchen aus dem Wasserpark Rulantica in Rust entführt und es anschließend in einem Maisfeld missbraucht haben.
Die Anklage lautet unter anderem auf Entziehung Minderjähriger, sexuellen Missbrauch, Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und Körperverletzung. Der Beschuldigte, ein 31 Jahre alter Mann, sitzt in Untersuchungshaft. Er war im August in Rumänien gefasst worden, nachdem die Polizei per internationalem Haftbefehl nach ihm gesucht hatte. Der Mann war nach der Tat durch Überwachungsvideos identifiziert worden, die der Europa-Park Rust als Betreiber des Bades zur Verfügung gestellt hatte.
Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann das Kind am 9. August zwischen 20 und 21 Uhr aus dem Innenraum des Bades nach draußen gelockt und in ein angrenzendes Maisfeld geführt haben. Dort habe er zunächst selbst ein pulverförmiges Rauschmittel konsumiert und dann das lediglich mit Badesachen bekleidete Mädchen aufgefordert, ebenfalls davon zu nehmen. Die Sechsjährige habe das Rauschmittel jedoch zu Boden fallen lassen.
Daraufhin habe sich der Mann teilweise entkleidet und versucht, auch die Badehose des Kindes auszuziehen. Dies sei ihm aber „aufgrund der standhaften Verweigerung des Mädchens misslungen“, schreibt die Staatsanwaltschaft. Anschließend sei es zum sexuellen Missbrauch gekommen.
Schließlich habe der Mann das Kind in ein Gebüsch an der angrenzenden Straße geworfen und sei gegangen. Die Sechsjährige sei danach selbstständig bis nach Kappel-Grafenhausen (Ortenaukreis) gelaufen, wo ein Kraftfahrer rund zwei Stunden nach Verschwinden des Mädchens die Polizei verständigt habe.
Das Landgericht Freiburg entscheidet nun über eine Eröffnung des Hauptverfahrens.










