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Deutschland

Keine Zeugen, aber Streit um Akten

Von zeit-heute.deDezember 18, 20252 Min Gelesen
Keine Zeugen, aber Streit um Akten
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Keine Zeugen, aber Streit um Akten

Hamburger Entführungsprozess

Streit um Dokumente – was die Block-Verteidigung fordert

Aktualisiert am 18.12.2025 – 12:38 UhrLesedauer: 2 Min.

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Christina Block (r.) und Ingo Bott: Der Verteidiger fordert, dass eine Anklage gegen Blocks Ex-Mann Stephan Hensel öffentlich verlesen wird. (Quelle: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa/dpa-bilder)

Im Block-Prozess ordnet das Gericht ein nicht öffentliches Selbstleseverfahren für zahlreiche Unterlagen an. Die Verteidigung protestiert dagegen.

Der 27. Prozesstag im Verfahren um die Entführung der Block-Kinder endete ohne Zeugenaussage, aber mit einem Beschluss des Gerichts. Die Beteiligten sollen mehrere Hundert Dokumente in einem Selbstleseverfahren zur Kenntnis nehmen.

Der Verteidiger von Christina Block, Ingo Bott, hat Widerspruch gegen diese Anordnung des Gerichts eingelegt. Er fordert die öffentliche Verlesung wichtiger Dokumente. Zu diesen Unterlagen zähle die Anklage gegen Blocks Ex-Mann Stephan Hensel und dessen neue Frau Astrid H. aus dem Jahr 2023.

In dem anderen Verfahren wird Hensel Kindesentziehung und H. Beihilfe vorgeworfen. Laut Anklage hätten sie im Sommer 2021 die Kinder nach einem Wochenendbesuch in Dänemark nicht nach Hamburg zurückgebracht. „Eine endgültige Entscheidung über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens ist bislang noch nicht ergangen“, lautet die Auskunft der Staatsanwaltschaft zum aktuellen Stand dieses Verfahrens.

Auch andere Verteidiger brachten Einwände gegen Teile der Selbstleseanordnung vor. Nach einer Beratungspause bestätigte die Strafkammer ihren Beschluss trotz der Einwände.

Eine Gerichtssprecherin erklärte: „Die Anordnung eines Selbstleseverfahrens dient der Prozessökonomie.“ Sie fügte hinzu, dass ohne eine solche Anordnung jedes urteilsrelevante Dokument in der Hauptverhandlung verlesen werden müsste – auch eine Hotelrechnung oder ein Durchsuchungsprotokoll.

Christina Block, Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, ist in dem aktuellen Prozess die Hauptangeklagte. Ihr wird vorgeworfen, nach einem langen Sorgerechtsstreit den Auftrag zur Entführung ihrer beiden damals 10 und 13 Jahre alten Kinder gegeben zu haben. Block bestreitet diesen Vorwurf. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die beiden Kinder wurden in der Silvesternacht 2023/24 am Wohnort ihres Vaters in Süddänemark entführt und nach Deutschland gebracht. Nach drei Tagen bei ihrer Mutter in Hamburg mussten sie nach einem Gerichtsbeschluss zum Vater zurückkehren.

Der nächste Verhandlungstermin soll am 8. Januar stattfinden. Für das kommende Jahr plant das Gericht insgesamt 39 Termine bis Ende Juni.

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