Im Alleingang gegen Heizungsgesetz

Bundesland will neue Öl- und Gasheizungen verbieten


19.05.2026 – 15:19 UhrLesedauer: 3 Min.

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Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche und Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz (v.r.): Sie haben Mitte Mai das neue Gesetz vorgestellt. (Quelle: IMAGO/M. Popow/imago)

Mit dem neuen Heizungsgesetz sollen neue Öl- und Gasheizungen wieder erlaubt sein. Das kommt in den Bundesländern nicht überall gut an. Ein Land will sich deshalb nicht anschließen.

Die Bundesregierung will strenge Vorgaben für Heizungen kippen und setzt in Zukunft wieder mehr auf Freiwilligkeit. Das ist die Botschaft des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das Mitte Mai im Bundeskabinett beschlossen wurde. Nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es demnach wieder möglich sein, jede Art von Heizung einzubauen, auch eine fossil betriebene Öl- oder Gasheizung. Eigentümer müssen sich aber verpflichten, schrittweise grüne Gase oder grüne Heizöle beizumischen.

Damit setzt die Bundesregierung einen Schlussstrich unter das Gebäudeenergiegesetz der Ampelregierung. Dieses hatte vorgesehen, dass ab Mitte 2026 beziehungsweise in kleineren Gemeinden ab Mitte 2028 nur noch Heizungen eingebaut werden können, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Dies hätte reine Gas- und Ölheizungen in vielen Fällen faktisch ausgeschlossen.

Abschaffung des Heizungsgesetzes könnte verfassungswidrig sein

Viele Experten befürchten, dass durch die Abschaffung dieser Regelung die Klimaziele verfehlt werden. Der Expertenrat für Klimafragen hat am Montag die Bundesregierung kritisiert, zu wenig für den Klimaschutz zu tun. Und da der Bund auch verfassungsrechtlich an die Klimaziele gebunden ist, mehren sich auch innerhalb der Unionsfraktion die Stimmen, dass das GModG in Karlsruhe kassiert werden könnte.

Der CDU-Umweltpolitiker Thomas Heilmann sagte dem Bayerischen Rundfunk: „Es gibt im Klimaschutz ein sogenanntes Rückschrittsverbot, das heißt, ein einmal erreichtes Schutzniveau darf nur unter sehr engen Voraussetzungen, die hier eindeutig nicht vorliegen, zurückgenommen werden“. Insofern dürfe das neue Gebäudemodernisierungsgesetz „eben nicht zu mehr Emissionen führen als das gegenwärtige Gesetz. Zweifel äußerte er an der neu vorgesehenen Vorgabe für eine Biogas-Beimischung.

Als zweiten bedenklichen Punkt nannte Heilmann das im neuen Gesetz fehlende Enddatum für den Ausstieg aus fossilen Heizungen. „Es gibt eine neue Lücke, die eigentlich schon zehn Jahre geschlossen war, nämlich dass klar ist, dass man 2045 nur noch klimaneutral heizen darf“, sagte der CDU-Politiker. Künftig könne man jedoch „theoretisch eine Gasheizung immer wieder neu reparieren“. Die Frage, wann eine neue Heizung vorliege und was noch Reparatur sei, sei „ein dehnbarer Begriff“, alte fossile Heizungen könne man also de facto „ad ultimo weiter benutzen“.

Hamburg will eigene Regeln schaffen

Während Deutschland sich dem Klimaziel 2045 verschrieben hat, haben manche Bundesländer noch ambitioniertere Ziele. So auch Hamburg, wo die Bevölkerung erst kürzlich dafür stimmte, bis 2040 klimaneutral werden zu wollen. Dies steht im Widerspruch zum GModG, weshalb der Hamburger Senat nun angekündigt hat, eigene, strengere Vorgaben machen zu wollen.

Die rot-grüne Bürgerschaft will nach Angaben des NDR dazu die Länderöffnungsklausel im GModG anwenden. Diese erlaubt es den Bundesländern, auch strengere Vorschriften zu erlassen als der Bund. Eine Lockerung der Vorgaben des Bundes ist hingegen nicht möglich.

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