Abruptes Ende einer Inselfahrt: Weil der Kapitän einer Fähre unter dem Einfluss von Alkohol steht, wird die Polizei gerufen. Die Reederei reagiert umgehend.
Die Polizei in Norden ist am Samstag zu einem ungewöhnlichen Einsatz an den Fähranleger im Stadtteil Norddeich ausgerückt. Nach einem vorherigen Hinweis kontrollierten die Beamten den Kapitän einer Inselfähre und stellten fest, dass der Mann unter dem Einfluss von Alkohol stand. Das teilte ein Sprecher der Wasserschutzpolizei in Emden am Samstag mit.
Die Beamten ließen den Kapitän pusten und stellten 0,58 Promille Atemalkohol fest. Anders als bei anderen Schiffen gilt bei Fahrgastschiffen jedoch die 0,0-Promille-Grenze, sprich ein absolutes Alkoholverbot. So wird es in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) geregelt.
Kapitän erwartet ein Verfahren
Die Weiterfahrt wurde dem Kapitän untersagt und die zuständige Reederei reagierte umgehend: Mit einem neuen Schiffsführer ging es für die Gäste an ihr Ziel. Den Mann erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, so der Sprecher. Laut Bußgeldkatalog werden für einen solchen Verstoß mindestens 300 Euro Strafe fällig. Wer hingegen als Kapitän in der Seeschifffahrt zwischen 0,5 und 1,09 Promille Alkohol im Blut hat, muss mit einem Bußgeld zwischen 750 und 2.500 Euro rechnen. So schreibt es der Verlag für Rechtsjournalismus, zuständig für den Online-Bußgeldkatalog.
Um welche Schiffsverbindung es sich handelte, teilte die Polizei nicht mit. Von Norden-Norddeich fahren regelmäßig Fähren auf die Ostfriesischen Inseln Norderney und Juist. Auch wie viele Passagiere sich an Bord befunden haben, blieb unklar.