Ein Herzschrittmacher bringt das Herz wieder auf Trab, wenn es zu langsam schlägt. Aber was geschieht am Lebensende?
Ein Herzschrittmacher sorgt dafür, dass das Herz zuverlässig schlägt. Doch was passiert mit dem kleinen Gerät, wenn ein Mensch stirbt? Viele Patienten und Angehörige fragen sich, ob der Schrittmacher den natürlichen Sterbeprozess verlängern kann.
Herzschrittmacher senden elektrische Impulse an den Herzmuskel, um den Herzschlag aufrechtzuerhalten. Sie kommen vor allem bei Patienten mit zu langsamer oder unregelmäßiger Herzfrequenz zum Einsatz. Wenn das Herz allerdings so schwach wird, dass es nicht mehr pumpen kann, helfen auch elektrische Signale nichts mehr. Die Stimulation bleibt wirkungslos – das Herz hört auf zu schlagen. Auch Patienten mit einem Herzschrittmacher können also auf natürliche Weise sterben.
Grundsätzlich ist ein Herzschrittmacher darauf ausgelegt, den Herzrhythmus zu stabilisieren und das Leben zu verlängern. Allerdings kann er den Sterbeprozess nicht unbegrenzt hinauszögern. In Fällen, in denen das Herz oder andere Organe so schwer geschädigt sind, dass keine ausreichende Durchblutung mehr gewährleistet ist, kann auch ein Herzschrittmacher den Tod nicht verhindern.
Bei manchen Patienten mit fortgeschrittener Erkrankung, insbesondere in der Palliativmedizin, kann ein Herzschrittmacher jedoch dazu führen, dass der natürliche Sterbeprozess langsamer verläuft. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Schrittmacher den Herzschlag unterstützt, obwohl andere Organe bereits versagen. In solchen Fällen können Ärzte in Abstimmung mit Angehörigen entscheiden, ob das Gerät umprogrammiert wird.
In seltenen Fällen kann es sogar sinnvoll sein, einen Herzschrittmacher vor dem Tod zu deaktivieren – zum Beispiel bei unheilbar kranken Patienten, die unter schwerer Atemnot oder anderen belastenden Symptomen leiden. Dies geschieht in enger Absprache von Ärzten und Angehörigen.
Für implantierte Defibrillatoren gilt eine andere Regelung: Diese Geräte geben bei lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen starke elektrische Schocks ab, um das Herz wieder in den richtigen Takt zu bringen. Um unnötiges Leiden zu vermeiden, werden Defibrillatoren oft am Lebensende abgeschaltet.
Die Sorge, dass ein Herzschrittmacher nach dem Tod aus dem Körper entfernt werden muss, ist meist unbegründet. Zwar enthalten die Geräte Metalle und Batterien, die nicht ins Erdreich gelangen sollten. Doch moderne Friedhofsregelungen erlauben in vielen Fällen eine Bestattung mit dem Gerät.
Anders sieht es bei einer Feuerbestattung aus: Hier muss der Herzschrittmacher aus dem Leichnam entfernt werden, da die Batterie bei hohen Temperaturen explodieren könnte. Bestatter klären Angehörige in der Regel über die nötigen Schritte auf.
Ein Herzschrittmacher verlängert das Leben, verhindert aber nicht das natürliche Sterben. Wenn das Herz zu schwach ist, verliert auch die elektrische Stimulation ihre Wirkung. Steht eine Abschaltung des Geräts im Raum, sollten sich Angehörige frühzeitig mit den behandelnden Ärzten darüber austauschen.