
Streit um Parallelimporte
Gericht urteilt: Ist dieses Auto illegal?
10.01.2026 – 14:57 UhrLesedauer: 3 Min.
Trotz Verkaufsstopp ist der Suzuki Jimny weiter auf deutschen Straßen unterwegs – sehr zum Ärger von Suzuki Deutschland. Nun hat ein Gericht erstmals über das Importverbot entschieden.
Der Suzuki Jimny ist offiziell vom europäischen Markt verschwunden – doch im Hintergrund wird heftig um den kleinen Offroader gestritten. Während Suzuki Deutschland gegen Händler vorgeht, die Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern importieren, hat nun ein deutsches Gericht erstmals über eine einstweilige Verfügung entschieden – und diese abgelehnt.
Seit Mitte 2024 darf der Suzuki Jimny in der EU nicht mehr verkauft werden. Begründet wurde das Verkaufsende mit den strengeren Emissionsvorgaben und den sogenannten GSR-Vorschriften, die unter anderem Notbremsassistenten, Spurhaltehilfen und erweiterte Fußgängerschutzmaßnahmen verpflichtend machen. Zudem belasteten die hohen CO2-Werte des Modells die Flottenbilanz des Herstellers.
Suzuki Deutschland stellte daraufhin den Verkauf vollständig ein, auch der zuvor noch erhältlichen zweisitzigen Nutzfahrzeugvariante. Ein direkter Nachfolger für Europa ist bislang nicht angekündigt.
Trotz EU-Verbot blieb der Jimny erhältlich, allerdings nur über Umwege. Händler importierten Fahrzeuge aus Ländern wie Indien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten. Besonders gefragt war dabei der fünftürige Jimny, der in Europa nie offiziell angeboten wurde.
Ein prominentes Beispiel: Das italienische Unternehmen Fioravanti Motors brachte den in Indien gebauten Jimny Alpha auf den EU-Markt. Auch deutsche Händler griffen auf solche Quellen zurück, boten die Fahrzeuge jedoch zu deutlich höheren Preisen an. Suzuki Deutschland reagierte darauf mit rechtlichen Schritten.
Seit Sommer 2024 geht die deutsche Landesgesellschaft des Herstellers aktiv gegen den Vertrieb von nicht für den europäischen Markt bestimmten Jimny-Modellen vor. Der Vorwurf: Markenrechtsverletzung. Import und Verkauf dieser Fahrzeuge im Europäischen Wirtschaftsraum seien unzulässig, weil die Fahrzeuge nicht den Anforderungen des Herstellers für diesen Markt entsprechen.
Mehrfach beantragte Suzuki Deutschland einstweilige Verfügungen – teilweise verbunden mit der Forderung, importierte Fahrzeuge herauszugeben und zu vernichten.
In einer Stellungnahme gegenüber „Motor1“ betont das Unternehmen: „Da es sich in diesem Fall um Markenrechtsverletzungen handelt, ist Suzuki Deutschland (in Vertretung der Suzuki Motor Corporation) in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolgreich gegen solche Parallelimporte vorgegangen und wird dies auch künftig entschieden tun.“
Ein deutscher Händler wollte sich das Vorgehen nicht gefallen lassen und wehrte sich gegen eine einstweilige Verfügung. Vor dem Landgericht München I argumentierte sein Anwalt in einem Eilverfahren, Suzuki sei bekannt, dass Fahrzeuge aus anderen Märkten in die EU weiterverkauft würden. Wenn dies in anderen Ländern hingenommen werde, könne die deutsche Tochtergesellschaft keinen Sonderweg beschreiten.











