
Aufregung in Aalen
Känguru büxt aus Zirkus aus – und verursacht Autounfall
30.12.2025 – 00:46 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Känguru auf Abwegen: Das Beuteltier hüpft durch Aalens Straßen – und löst schließlich einen Polizeieinsatz aus.
Einen gefährlichen Ausflug hat ein aus einem Zirkus ausgebüxtes Känguru in Aalen im Osten Baden-Württembergs gemacht. Am Ende wurde das australische Tier von einem Auto erwischt und leicht verletzt, wie ein Polizeisprecher mitteilte.
Der SWR meldete, die Flucht von dem Känguru namens „Skippy“ sei geschehen, als ein Mitarbeiter das zwölf Jahre alte Tier mit einer Leine vom Gehege in die Manege bringen wollte. Der Mitarbeiter sei auf Glatteis ausgerutscht und habe sich dabei verletzt. Das Känguru soll dann vor Schreck abgehauen sein.
Das Beuteltier sprang laut dem SWR-Bericht plötzlich über eine Kreuzung und vor ein Auto. Der 21-jährige Fahrer habe nicht rechtzeitig bremsen können – das Beuteltier sei ihm auf die Motorhaube gehüpft. Am Auto sei nur ein geringer Sachschaden entstanden, berichtete „Bild“. Das Känguru habe eine Platzwunde gehabt.
Vor dem Unfall hatten mehrere Verkehrsteilnehmer berichtet, das Beuteltier gesichtet zu haben. Ein Foto eines Autofahrers zeigte das Känguru mitten auf einer Fahrbahn. Es wurde nach dem Unfall vom Besitzer – laut „Bild“ soll es sich um den „Circus Allessio“ handeln – eingefangen. Den Bildern zufolge könnte es sich bei „Skippy“ um ein rotes Riesenkänguru handeln.
Kängurus sind Beuteltiere und leben ausschließlich in Australien. Es gibt verschiedene Arten – das Rote Riesenkänguru ist die größte: Männchen können bis zu 2 Meter groß und rund 90 Kilogramm schwer werden. In freier Wildbahn erreichen sie ein Alter von etwa 8 Jahren, in menschlicher Obhut können sie über 20 Jahre alt werden.
Sie sind vor allem für ihren kräftigen Schwanz und ihre kräftigen Hinterbeine bekannt, mit denen sie sich springend fortbewegen. Weibliche Kängurus tragen ihre Jungtiere nach der Geburt mehrere Monate lang im Beutel.
In Australien sind Kängurus als einheimische Wildtiere gesetzlich geschützt. Sie dürfen nicht als Haustiere gehalten werden und nur unter bestimmten Voraussetzungen – etwa zu Forschungs- oder Artenschutzzwecken – in Gefangenschaft leben.











