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Home » Jahrgang 1970? Diese Altersgrenze gilt für Ihren Renteneintritt
Wirtschaft

Jahrgang 1970? Diese Altersgrenze gilt für Ihren Renteneintritt

By zeit-heute.deApril 25, 20262 Mins Read
Jahrgang 1970? Diese Altersgrenze gilt für Ihren Renteneintritt
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Renteneintritt und Geburtsjahr

1970 geboren – wann in Rente? Das sollten Sie wissen


Aktualisiert am 19.10.2023Lesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Wichtig zu wissen: Wann können Sie in Rente gehen? (Quelle: Moon Safari/getty-images-bilder)

Die Altersgrenze für den Renteneintritt wird auf 67 Jahre angehoben. Wie hoch liegt das Renteneintrittsalter, wenn Sie 1970 geboren sind?

Sind Sie 1970 geboren und möchten ohne Abzüge in Rente gehen, liegt das Renteneintrittsalter für Sie bei 67 Jahren. Die Anhebung auf 67 Jahre erfolgt schrittweise. Die Regelaltersgrenze, also das Alter, ab dem Sie ohne Abzüge in den Ruhestand gehen können, beträgt für alle, die ab 1964 geboren sind, 67 Jahre. Für alle, die vor 1964 geboren wurden, erfolgte eine jährliche Anhebung in Zwei-Monats-Schritten.

Sind Sie Jahrgang 1970 und möchten wissen, wann Sie in Rente gehen können, hilft Ihnen eine Tabelle. Sie zeigt Ihnen das Renteneintrittsalter, abhängig von Ihrem Geburtsjahr. Mit einem Rentenrechner lässt sich genau der Tag ermitteln, ab dem Sie die volle Rente erhalten. In den Rechner geben Sie Ihr Geburtsdatum ein. Da Sie mit 67 Jahren Anspruch auf die volle Rente haben, scheiden Sie 2037 aus dem Berufsleben aus.

Haben Sie mindestens 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, gelten Sie als langjährig Versicherter. Sie müssen dann nicht bis zum vollendeten 67. Lebensjahr warten, bis Sie Rente beziehen. Als besonders langjährig Versicherter gelten Sie mit mindestens 45 Beitragsjahren. Wer 1970 geboren wurde und 45 Beitragsjahre hat, kann seine Rente mit 65 Jahren ohne Abschläge beziehen. Das Jahr für den Renteneintritt ist dann 2035.

Nach 35 Beitragsjahren können Sie mit 63 in Rente gehen. Allerdings müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig Rente beziehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Dieser Abschlag gilt dauerhaft und beträgt maximal 14,4 Prozent.

Sind Sie 1970 geboren und schwerbehindert, können Sie mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Ein früherer Renteneintritt ist bei einer Schwerbehinderung mit Abschlägen möglich. Auch hier wird pro Monat ein Abschlag von 0,3 Prozent erhoben. Die Abschläge gelten dauerhaft und gestalten sich abhängig vom Renteneintritt folgendermaßen:

Damit Sie eine Rente erhalten, müssen Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger einen Rentenantrag stellen. Sie sollten den Antrag spätestens drei Monate vor dem geplanten Renteneintritt einreichen. Wenn Sie mit 63 Jahren in Rente gehen wollen und 35 Beitragsjahre nachweisen können, ist ein unbegrenzter Hinzuverdienst möglich. So besteht die Möglichkeit für ein doppeltes Einkommen. Es ist Ihre Entscheidung, wann Sie tatsächlich aus dem Erwerbsleben ausscheiden wollen.

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