
Wintereinbruch erwartet
Streuen bei Glatteis: Ist Salz erlaubt?
Aktualisiert am 27.12.2025 – 09:05 UhrLesedauer: 2 Min.
Der Winter kommt nach Hamburg – und mit ihm Schnee, Eisregen und glatte Straßen. Wer muss die Gehwege räumen? Und ist Salz gestattet? Das gilt in Hamburg.
Es muss nicht Schneemassen geben, damit Gehwege gestreut werden müssen. Dabei kann die Streupflicht auch auf Mieter übertragen werden. Geregelt wird dies im Mietvertrag. Eigentümer sind selbst verpflichtet, für rutschfreie Gehwege zu sorgen. Denn: Die Straßenreinigung ist in den meisten Fällen nicht für die Räumung von Schnee und Eis zuständig. „Bei anhaltendem Schneefall über 20 Uhr hinaus oder einsetzendem Schneefall, Eis oder Glätte nach 20 Uhr müssen Sie bis 8.30 Uhr des folgenden Tages – an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr – räumen und streuen“, lässt die Stadt dazu wissen.
Salz darf in Hamburg dafür nicht zum Einsatz kommen. „Das Streuen von Auftausalz auf dem Fußweg und vor dem Haus ist zum Schutz von Vegetation, Boden und Grundwasser in Hamburg verboten“, berichtet die Hamburger Verbraucherzentrale. „Es kann sogar ein Bußgeld drohen, wenn trotzdem Salz gestreut wird.“ Laut dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG) kann diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. „Stürzt eine Person auf dem schnee- oder eisglatten Gehweg, können Schadensersatzforderungen oder Schmerzensgeld geltend gemacht werden“, sagt die Stadt Hamburg.
Salzstreuen im Winter hat erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt. Es verdichtet den Boden, was die Bodendurchlüftung verringert, verdrängt wichtige Nährstoffe und erhöht den pH-Wert. Besonders betroffen sind Straßenbäume, die unter diesen Bedingungen stark leiden. Auftausalze belasten zudem das Grundwasser und verursachen Korrosionsschäden an Brücken, Fahrbahnen und Fahrzeugen, schreibt die Verbraucherzentrale.
Die Verbraucherschützer empfehlen Sand, Splitt oder Granulat, am besten mit dem Umweltsiegel „Blauer Engel“. Steigen die Temperaturen wieder, kann das alte Streugut dann wieder zusammengekehrt und erneut bei Minus-Graden verwendet werden. Wer sich unsicher ist, kann sich bei der Verbraucherzentrale unentgeltlich beraten lassen.











