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Home » Insassen-Unfallversicherung beim Auto: Lohnt sich das?
Wirtschaft

Insassen-Unfallversicherung beim Auto: Lohnt sich das?

Von zeit-heute.deJanuar 29, 20263 Min Gelesen
Insassen-Unfallversicherung beim Auto: Lohnt sich das?
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Insassen-Unfallversicherung beim Auto: Lohnt sich das?

Zusatz zur Kfz-Versicherung

Insassenunfallversicherung: Lohnt sich das?


Aktualisiert am 29.01.2026 – 07:47 UhrLesedauer: 2 Min.

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Autobahn A8, München-Salzburg: Eine Insassenunfallversicherung greift dann, wenn ein Kfz-Unfall durch Dritte verschuldet wird, die nicht ermittelt werden können. (Quelle: IMAGO)

Wer Auto fährt, braucht eine Kfz-Versicherung. Die Insassenunfallversicherung ist ein möglicher Zusatz zum Schutz aller Mitfahrenden. Doch ist sie unbedingt nötig?

Wenn ein Unfall mit mehreren Insassen im Fahrzeug passiert, kommt die Kfz-Haftpflicht für Schäden an den Beifahrern auf. Die Insassenunfallversicherung wird jedoch oft als Zusatz angeboten. Warum es sie gibt und was die Verbraucherzentrale dazu sagt, lesen Sie im Ratgeber.

Die Insassenunfallversicherung greift dann, wenn ein Kfz-Unfall durch Dritte verschuldet wird, die nicht ermittelt werden können. Etwa, wenn bei der Durchfahrt unter einer Autobahnbrücke Personen Steine aufs Auto werfen und so Insassen des Wagens verletzt werden. Oder wenn Fußgänger oder Radfahrer den Unfall verursachen, aber anschließend nicht ermittelt werden können oder keine Haftpflichtversicherung besitzen.

Gleiches gilt, wenn der Unfall durch ein „unabwendbares Ereignis“, etwa ein Tier, das plötzlich auf die Straße springt, verursacht wird. In solchen Fällen würde etwa die Verkehrsopferhilfe nicht zahlen, da der Unfall nicht durch ein Fahrzeug verursacht wurde.

Auch im Ausland kann die Insassenunfallversicherung nützlich sein: Ausländische Haftpflichtversicherungen, etwa beim Mietwagen, leisten oft weniger als in Deutschland; der Insassenschutz kann für die Differenz aufkommen.

Grundsätzlich kommt die Insassenunfallversicherung für Transport- und Behandlungskosten auf, zahlt Leistungen bei Todesfall oder Invalidität sowie Schmerzensgeld.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält die Insassenunfallversicherung „in den meisten Fällen für überflüssig“. Sie begründet das damit, dass bei Unfällen mit Selbstverschulden alle Bei- und Mitfahrer bereits über die Haftpflicht des Kfz-Halters geschützt sind. Handelt es sich stattdessen um einen fremdverschuldeten Unfall, muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers für die Kosten aufkommen.

Der einzige Unterschied besteht darin, dass der Fahrer bei einem Unfall keine Leistungen erhält, wenn er diesen selbst verschuldet hat. Wurde er verletzt, kommt aber die Krankenkasse für die Folgekosten der Behandlung auf. Die Insassenunfallversicherung greift hingegen nur in (oben genannten) Extremfällen.

Zu beachten gilt auch: Eine Insassenunfallversicherung zahlt meist nicht unbegrenzt, sondern Sie legen im Vorfeld eine Versicherungssumme (allgemein oder pro Insasse genau) fest. Diese kann sechsstellig sein, liegt aber oft weit unter den mehreren Millionen Euro, die Kfz-Haftpflichtversicherungen in der Regel abdecken.

Da die Insassenunfallversicherung nur eingeschränkte Leistungen erbringt und ein Großteil durch die Kfz-Haftpflicht abgedeckt ist, lohnen sich laut Verbraucherzentrale andere Policen eher. Wer sich selbst gegen die finanziellen Schäden nach einem Unfall absichern möchte, hat als Option die private Unfallversicherung und/oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

Eine Insassenunfallversicherung wird von Verbraucherschützern als häufig überflüssig eingestuft, da sie nur in seltenen Extremfällen greift und die Leistungen ansonsten von anderen Versicherungen abgedeckt sind. Ob sie für Sie infrage kommt, sollten Sie individuell abwägen: Laut dem Versicherungsvermittler Dr. Klein macht sie die Kfz-Versicherung um 50 bis 120 Euro im Jahr teurer.

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