Es ist Wahlkampf in Brandenburg, und das Thema Migration erhitzt die Gemüter. Landesinnenminister Stübgen plädiert für einen harten Kurs in der Frage – und eine Grundgesetzänderung.
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) spricht sich in der Migrationsdebatte dafür aus, das Asylrecht in seiner bestehenden Form abzuschaffen. „Das individuelle Recht auf Asyl ist im Grundgesetz nicht mehr nötig, weil wir nach den Regeln der Genfer Flüchtlingskonvention ohnehin Menschen, die verfolgt werden, Schutz gewähren“, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK) dem „Handelsblatt“. „Deshalb befürworte ich, im Grundgesetz die Genfer Flüchtlingskonvention als Institutsgarantie zu verankern.“
Stübgen macht den Vorschlag wenige Tage vor der Landtagswahl in seinem Bundesland, die auch im Zeichen eines möglichen AfD-Siegs steht. Ohne das Asylrecht wäre es möglich, Flüchtlingskontingente einzuführen, betonte der Innenpolitiker. „Wir entscheiden dann, wer in unser Land kommt. Und wir können festlegen, in welchem Ausmaß wir Migranten aufnehmen und integrieren können.“ Aus der Union waren bereits ähnliche Vorschläge laut geworden. Die Chancen auf eine Grundgesetzänderung schätzt Stübgen aber anscheinend nicht als hoch ein: „Deshalb konzentrieren wir uns jetzt auf das Machbare.“
Der Minister forderte, eine nationale Notlage auszurufen, damit Schutzsuchende an den Grenzen zurückgewiesen werden könnten. Er sei überzeugt, dass dies rechtlich möglich ist, auch wenn die Zahlen der Neuankömmlinge derzeit rückläufig seien, sagte er der Zeitung. „Die Belastungen sind nicht mehr zu stemmen.“ Damit die Zurückweisungen erfolgreich sind, müssten Verhandlungen mit den Nachbarländern geführt werden.
„Ich würde empfehlen, dass Außenministerin (Annalena) Baerbock etwas weniger nach Israel fliegt und etwas mehr mit unseren Nachbarländern darüber redet, wie damit umgegangen wird, wenn wir eine Notlage erklären“, sagte er mit Blick auf die Grünen-Politikerin. Aus Polen und Österreich war bereits scharfe Kritik an möglichen Zurückweisungen von Asylbewerbern an deren Grenzen zu Deutschland geübt worden, die die Union seit längerem fordert.
Bisher war die Praxis, dass bei Asylbewerbern an den Grenzen festgestellt wird, ob sie bereits in einem anderen EU-Land einen entsprechenden Antrag gestellt haben oder hätten stellen können. Nach dem sogenannten Dublin-Verfahren könnten sie dann mit Einverständnis dieses Landes dorthin zurückgeführt werden. Allerdings wird diese notwendige Zustimmung häufig nicht erteilt, und die Schutzsuchenden bleiben in Deutschland.