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Home » Im Chat zu Mord angestiftet – Bundesanwaltschaft ermittelt
Politik

Im Chat zu Mord angestiftet – Bundesanwaltschaft ermittelt

By zeit-heute.deAugust 20, 20263 Mins Read
Im Chat zu Mord angestiftet – Bundesanwaltschaft ermittelt
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„COM-Szene“

Im Chat zu Mord angestiftet – Bundesanwaltschaft ermittelt

Aktualisiert am 20.08.2026 – 15:54 UhrLesedauer: 2 Min.

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Die Bundesanwaltschaft hat den Fall übernommen. (Archivbild) (Quelle: Christoph Schmidt/dpa/dpa-bilder)

Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen einen jungen Mann, der Jugendliche in mehreren Ländern zu schweren Straftaten über Chats angestiftet haben soll. Die Vorwürfe erinnern an den Fall „White Tiger“.

Er soll über Chats einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten. Und Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Und das ist längst nicht alles: Die Bundesanwaltschaft ermittelt nun gegen einen jungen Mann, der als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen sein soll. Jeweils als mutmaßlicher Rädelsführer habe er Menschen zu Straftaten bewegt.

Der Mann wurde am 17. März festgenommen und ist in Untersuchungshaft, wie die Karlsruher Behörde mitteilte. Sie hat das Verfahren von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen. Der Mann soll deswegen auch einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Zuerst hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet. Demnach handelt es sich bei dem Beschuldigten um einen 19-Jährigen aus dem Raum Trier.

Rechtsextreme Ideologie und sexuelle Handlungen mit Messer

Die Liste der Vorwürfe ist lang: Der Beschuldigte soll spätestens Ende März 2024 eine Vereinigung gegründet haben, die von einer rechtsextremen Ideologie geprägt sei. Es sollten besonders schwerwiegende Straftaten wie Mord oder Totschlag begangen oder dazu aufgerufen werden, um den Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung herbeizuführen. „Bild- und Videomaterial solcher Taten werden in Chatgruppen bewusst geteilt, um Werbung für die Vereinigung sowie für künftige Anschläge zu machen.“

Außerdem geht es den Angaben nach um Anstiftung zu Mord und mehrfacher Brandstiftung, um Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch eines Kindes, um bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung.

Konkret nennt die Bundesanwaltschaft die Beispiele aus Russland, den USA und der Schweiz. Ferner soll der Beschuldigte mutmaßlich in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers aufgerufen haben. „Schließlich besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland in Kontakt getreten ist und dieses dazu veranlasst hat, mit einem Messer sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen“, heißt es in der Mitteilung. Das Opfer habe schwere Verletzungen erlitten. Von einigen Taten habe der Beschuldigte Videozusammenschnitte im Netz verbreitet.

Szene sucht Opfer auf sozialen Medien und Gaming-Plattformen

Die Bundesanwaltschaft rechnet die beiden Gruppierungen der sogenannten COM-Szene zu, oder sieht zu ihr zumindest eine Verbindung. Die Szene habe sich vor einigen Jahren im Internet entwickelt, erklärt die Behörde in ihrer Mitteilung. „Ihre Mitglieder suchen zielgerichtet in sozialen Medien oder auf Gaming-Plattformen etwa nach sehr jungen, meist weiblichen Personen, die durch Manipulation und Zwang zu erniedrigenden Handlungen und/oder Selbstverletzungen bis hin zum Suizid gedrängt werden sollen.“

Der aktuelle Fall erinnert an ein Verfahren, das derzeit vor dem Landgericht Hamburg verhandelt wird. Der dort angeklagte, unter seinem Foren-Namen „White Tiger“ bekanntgewordene mutmaßliche Pädokriminelle soll laut Anklage mehr als 200 Straftaten über das Internet begangen haben. Laut Staatsanwaltschaft war er Kopf des internationalen Sadisten-Netzwerks „764“. Er soll in Internetforen gezielt nach psychisch labilen Kindern und Jugendlichen gesucht haben, um ihr Vertrauen zu gewinnen und sie dann zu missbrauchen.

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