Der Prozessauftakt gegen die Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette geht am Dienstagnachmittag mit einem Knall weiter. Ihre Anwälte fordern die sofortige Einstellung des Verfahrens.
Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Verteidigung am Landgericht Verden die Einstellung des Verfahrens und die Aufhebung des Haftbefehls gefordert. Die Anwälte argumentieren, dass gegen die 66-Jährige kein fairer, rechtsstaatlicher Prozess möglich sei. Dies gaben sie in einem Antrag am ersten Prozesstag bekannt.
Die Verteidigung sieht das Verfahren als politisch motiviert an und bestreitet zugleich, dass Klettes frühere Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Rote Armee Fraktion (RAF) bewiesen ist. Ein weiterer Kritikpunkt ist das hohe Ausmaß der Sicherheitsmaßnahmen, welches laut den Anwälten Anzeichen eines Terrorismusverfahrens und somit einer Vorverurteilung Klettes aufweist.
Nach Auffassung der Anwälte hat das Landgericht Verden bei der Zulassung der Anklage die von der Staatsanwaltschaft hergestellten RAF-Bezüge übernommen. Dabei werde die Bedeutung der Auflösung der RAF im Jahr 1998 bei der Bewertung der angeklagten Taten nicht berücksichtigt.
Zudem wirft die Verteidigung der Staatsanwaltschaft vor, die RAF zu dämonisieren und ihre Mitglieder als skrupellose Verbrecher darzustellen. „Es sei nicht davon auszugehen, dass das Gericht den RAF-Hintergrund vollständig ausblende und ein normales Strafverfahren gegen Klette durchführen werde“, so die Verteidiger weiter.
Klette erklärte am frühen Dienstagabend, dass sie sich dem Antrag auf Einstellung des Verfahrens anschließen wolle. Nach dem Ende der RAF seien sie und Mitstreiter der RAF mit einer großen bundesweiten Fahndung konfrontiert worden. Dies sei offenbar die Antwort der BRD auf ihre Deeskalationserklärung gewesen, zitiert ein t-online-Reporter vor Ort Klette. Die RAF-Mitglieder hätten „Zugriff des Staates von allen Seiten erlebt“. Klette sei überzeugt, „einer besser Welt zugewandt zu leben“. Die 66-Jährige dankte im Gerichtssaal ihren Freunden und entschuldigte sich auch bei diesen. Ihren Worten zufolge sei es nicht einfach gewesen, im Untergrund zu leben. Es täte ihr leid, dass ihr Umfeld im Zuge der Fahndung drangsaliert wurde. Nun sei sie aus ihrem bisherigen Leben herausgerissen worden.
Klette behauptete zudem, von sogenannten Freunden bespitzelt worden zu sein, etwa im Urlaub oder auf Beerdigungen. Es sei eine Jagd gemacht worden – auch 20 Jahre nach der Deeskalationserklärung der RAF. Die Bevölkerung sei Klette zufolge überhaupt nicht daran interessiert, es sei eine reine „Racheaktion“ des Staates. Es sei eine große Lüge um die große Gefahr, die von ihrer Person ausgehe, sagte Klette. Wörtlich sagte sie: „Mich haben sie jetzt, und weitere Personen werden gejagt.“ Der Prozess richte sich nicht gegen sie, sondern er sei eine Abrechnung mit der RAF, so Klette.
Weiterhin sagte sie, dass sie Solidarität im Land mit ihr und anderen früheren RAF-Mitgliedern „durch Hetze“ ausgemerzt werden solle. Die Behauptung, man sei eines skrupellose Bande gewesen, diene nur der Delegitimierung der Aktionen. Klette forderte eine sofortige Einstellung der „hetzerischen Fahndung gegen Garweg und Straub“.