„Leider verboten“
Ingrid van Bergens letzter Wunsch kann nicht erfüllt werden
30.11.2025 – 15:10 UhrLesedauer: 2 Min.
Schauspielerin Ingrid van Bergen hatte eine Vorstellung, wo sie ihre letzte Ruhe finden will. Doch daraus wird nichts.
Im Alter von 94 Jahren ist Ingrid van Bergen gestorben. Doch die Schauspielerin wird nicht wie üblich auf einem Friedhof beigesetzt. Stattdessen bleibt sie vorerst in jenem Haus, in dem sie bis zuletzt gelebt hatte: einem Bauernhof in Niedersachsen. Dort soll sie in der Bibliothek aufgestellt werden – an jenem Ort, an dem auch ihr Krankenbett stand.
Verantwortlich für die Umsetzung ist Linda Schnitzler, van Bergens enge Freundin seit 1977. Sie zog im Jahr 2020 zu ihr, unterstützte sie im Alltag und verfügt nun über eine Generalvollmacht.
Im Gespräch mit „Bild“ erklärte Schnitzler: „Ingrid wird in Lübeck verbrannt, ich bekomme dann die Urne. Ich stelle sie erst einmal in die Bibliothek, in der auch zuletzt ihr Krankenbett stand. Später bekommt ihre Tochter Andrea die Urne, das habe ich mit ihr besprochen. Ingrid soll für immer und ewig in der Familie bleiben.“
Dabei war ursprünglich ein anderer Abschied gewünscht: Ingrid van Bergen habe gewollt, dass ihre Asche über dem Starnberger See verstreut werde, so Schnitzler. Bayern sei für sie ein emotionaler Anker gewesen. Doch das deutsche Bestattungsgesetz lässt eine solche Verstreuung nicht zu. „Aber das ist ja leider verboten, deshalb können wir ihr diesen letzten Wunsch nicht erfüllen“, sagte Schnitzler weiter.
In Deutschland gilt ein sogenannter Friedhofszwang – eine Urnenbeisetzung im Privathaushalt oder eine Aschenverstreuung außerhalb ausgewiesener Zonen ist in der Regel nicht erlaubt.
Die Familie entschied sich deshalb für einen legalen Umweg über die Schweiz. Möglich wird dieser über die Friedhofsverwaltung „Oase der Ewigkeit“, die von Dietmar Kapelle gegründet wurde. Das Prinzip: Angehörige erhalten einen Grabplatznachweis in der Schweiz. Dort gilt eine Urne bereits dann als bestattet, wenn sie den Hinterbliebenen übergeben wurde. In Deutschland wiederum erlaubt dieses Vorgehen, die Asche aus dem Krematorium zu entnehmen.
„Der Weg führt über die Schweiz und kostet 490 Euro“, erklärte Kapelle gegenüber „Bild“. „Unsere Mittler sind die Bestattungsinstitute. Wir kombinieren die Gesetze in Deutschland und in der Schweiz. Ich bin Friedhofsträger in beiden Ländern. Angehörige, die ihre Verstorbenen in Deutschland einäschern lassen, bekommen von mir einen Grabplatznachweis für die Schweiz.“ Damit wird ihnen die Urne zur „unbefristeten Abschiednahme“ ausgehändigt. Das deutsche Krematorium werde anschließend über die formale „Beisetzung“ informiert.











