
Höhere Zusatzbeiträge
Krankenkasse bis zu 1.120 Euro teurer: Tipps für Rentner
Aktualisiert am 03.02.2025Lesedauer: 2 Min.
Die höheren Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung kommen ab März auch bei Rentnern an. Was Sie tun können, um den Kostenanstieg zu dämpfen.
Die meisten Versicherten bekamen es schon im Januar mit gestiegenen Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung zu tun, ab März müssen auch viele Rentner höhere Beiträge zahlen. Innerhalb eines Jahres kommen – je nach Krankenkasse und Verdienst – bis zu 1.120 Euro mehr auf Ruheständler zu.
Sie können aber etwas dagegen tun: Wie Berechnungen des Vergleichsportals Verivox für t-online zeigen, können Rentner mit einem Wechsel der Krankenversicherung bis zu 847 Euro jährlich sparen.
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„Versicherte können spätestens nach zwölf Monaten Mitgliedschaft ihre Krankenkasse wechseln“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. „Nach einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte immer ein Sonderkündigungsrecht und können mit einer Frist von zwei Monaten zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln.“
Abstriche bei wichtigen Leistungen müssen Versicherte bei einem Wechsel nicht befürchten. 95 Prozent der Grundleistungen der Krankenkassen sind gesetzlich festgeschrieben und somit identisch. „Gängige Zusatzleistungen der Krankenkassen sind beispielsweise Reiseimpfungen, Zuzahlungen zur professionellen Zahnreinigung oder zu osteopathischen Behandlungen“, sagt Schütz. Lesen Sie hier, worauf Sie beim Wechsel achten sollten.
Bei den bundesweit zugänglichen Krankenkassen liegt der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung derzeit zwischen 1,84 und 4,40 Prozent (hier geht es zur kompletten Liste). Die neuen Beitragssätze gelten für Rentner und Ruheständler ab März bis einschließlich Februar 2026. Ebenso wie abhängig Beschäftigte zahlen Rentenempfänger nur die Hälfte des Krankenkassenbeitrags, die andere Hälfte zahlt der Rentenversicherungsträger.
Laut der Deutschen Rentenversicherung liegt die sogenannte Standardrente – auch Eckrente genannt – bei 1.769,40 Euro monatlich. So viel erhält ein Ruheständler, der 45 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt und immer durchschnittlich verdient hat.
Die stärkste Erhöhung einer einzelnen bundesweit geöffneten Krankenkasse beträgt 2,40 Prozentpunkte. Ruheständler mit einer Standardrente müssen innerhalb eines Jahres dadurch bis zu 255 Euro höhere Abzüge für die Krankenversicherung in Kauf nehmen.
Doch nicht nur auf die gesetzliche Rente fällt der Krankenversicherungsbeitrag an. Erhalten Ruheständler weitere Zahlungen wie eine Witwen- oder Betriebsrente oder verdienen sie aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit hinzu, werden auch diese Bezüge für den Krankenkassenbeitrag herangezogen.










