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Home » Hitzefrei im Büro? Was Arbeitgeber ab 26 Grad tun müssen
Wirtschaft

Hitzefrei im Büro? Was Arbeitgeber ab 26 Grad tun müssen

By zeit-heute.deJuni 24, 20263 Mins Read
Hitzefrei im Büro? Was Arbeitgeber ab 26 Grad tun müssen
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Rechte und Pflichten

Ab welcher Temperatur im Büro muss man nicht mehr arbeiten?


Aktualisiert am 24.06.2026 – 16:51 UhrLesedauer: 3 Min.

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Arbeitnehmerin leidet unter Hitze: Ist es im Büro zu heiß, muss der Arbeitgeber reagieren. (Quelle: humonia/getty-images-bilder)

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Auch in Deutschland kann der Sommer unerträglich heiß werden. Was heißt das für den Arbeitsplatz? Was muss mein Chef erlauben – und was darf er verbieten?

Selbst hierzulande kommt sie inzwischen verlässlich: die Hitze. Spätestens im Juli und August klettern die Temperaturen regelmäßig in Höhen, die man lieber am Strand genießt als am Arbeitsplatz. Aber wann ist es eigentlich zu heiß, um zu arbeiten? Und darf ich einfach in kurzen Hosen kommen? Wir erklären, was rechtlich gilt.

Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Hitzefrei?

„Nein“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. „Es gibt derzeit keine denkbare Außentemperatur, die so hoch wäre, dass pauschal der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern dürfte.“ Entscheidend sei letztlich immer die konkrete Lufttemperatur am Arbeitsplatz.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dem Fachanwalt zufolge aber nicht bei jeder Temperatur und unter jeder Bedingung arbeiten. „Wann die Arbeitspflicht entfällt, hängt auch mit der Frage zusammen, wie die konkrete Konstitution des einzelnen Arbeitnehmers ist“, so Bredereck.

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Hier müsse der Arbeitgeber etwa auf ältere Arbeitnehmer, Mitarbeiter mit Vorerkrankungen oder Angestellte mit einer Behinderung im Rahmen der Fürsorgepflicht anders Rücksicht nehmen als auf weniger gefährdete Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer könnten womöglich arbeitsunfähig sein wegen Hitze

„Das macht es im Einzelfall für Arbeitnehmer sehr schwer festzustellen, wann noch eine Arbeitspflicht besteht und wann nicht.“ Einfach die Arbeit zu verweigern, ist jedoch keine gute Idee, denn Mitarbeiter können eine Abmahnung oder gar eine Kündigung riskieren.

Bredereck empfiehlt, den Arbeitgeber zunächst an seine Pflichten zur Gestaltung der Arbeitsstätte zu erinnern, die zum Beispiel in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt sind. Dabei kann auch der Betriebsrat helfen.

Wer aufgrund der Lufttemperaturen an seinem Arbeitsplatz gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet, sollte zum Arzt gehen. Womöglich besteht unter den gegebenen Bedingungen eine Arbeitsunfähigkeit.

Wie warm darf es denn am Arbeitsplatz sein?

Konkrete Temperaturvorgaben ergeben sich aus der Arbeitsstättenregel, die auch Vorgaben zur Raumtemperatur enthält. Der Arbeitgeber hat laut Bredereck zunächst Vorkehrungen gegen übermäßige Sonneneinstrahlung zu treffen. Zusätzlich muss er ab einer Innenraumtemperatur von über 26 Grad Celsius Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen ausrüsten.

Ist es drinnen trotzdem wärmer als 26 Grad, muss der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wenn das Arbeiten zu einer Gesundheitsgefährdung führt, zum Beispiel bei schweren körperlichen Arbeiten oder weil die Arbeitnehmer gesundheitlich vorbelastet oder besonders schutzbedürftig sind. „Hierzu hat der Arbeitgeber seine Gefährdungsbeurteilung anzupassen“, so der Fachanwalt. Beispiel für eine geeignete Maßnahme ist die Bereitstellung von Getränken wie Wasser.

Ab einer Temperatur von 30 Grad muss der Arbeitgeber weitere wirksame Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel Lockerungen der Bekleidungsregeln oder die Installation von Lüftungseinrichtungen, etwa Ventilatoren. „Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang vor personenbezogenen Maßnahmen“, erklärt Bredereck. „Also zunächst Lüftung, dann Lockerung der Bekleidungsregelung.“

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