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Home » Hitlergruß im Bundestag – Staatsanwaltschaft klagt Abgeordneten an
Politik

Hitlergruß im Bundestag – Staatsanwaltschaft klagt Abgeordneten an

Von zeit-heute.deDezember 15, 20252 Min Gelesen
Hitlergruß im Bundestag – Staatsanwaltschaft klagt Abgeordneten an
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Hitlergruß im Bundestag – Staatsanwaltschaft klagt Abgeordneten an

Hitlergruß im Bundestag

Staatsanwaltschaft klagt AfD-Abgeordneten an

Von t-online, afp, dpa, nb

Aktualisiert am 15.12.2025 – 12:16 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Matthias Moosdorf (Archivbild): Er soll den Hitlergruß im Bundestag gezeigt haben. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Ein AfD-Abgeordneter muss sich wegen Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Um diesen Vorfall geht es.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen den mittlerweile 60-jährigen AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf erhoben. Der Beschuldigte soll am 22. Juni 2023 während einer laufenden Sitzung des Deutschen Bundestages einen Parteikollegen im Bereich der Garderobe mit einem Hackenschlag und dem Hitlergruß begrüßt haben.

Der Staatsanwaltschaft zufolge soll dem Angeschuldigten dabei bewusst gewesen sein, dass die Grußform der verbotenen nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei für andere im Eingangsbereich wahrnehmbar gewesen sein soll. Moosdorf sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa: „Der Vorwurf ist skurril und nichts ist abwegiger als dieser Vorwurf.“

Die Behörde selbst nennt den Namen Moosdorf in ihrer Mitteilung nicht. Allerdings wurde zuvor ausführlich berichtet, dass der Abgeordnete den Hitlergruß verwendet haben soll.

Zu diesem Zeitpunkt wurde auch die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Nach Angaben eines AfD-Fraktionssprechers geht es in Brandners Fall um die mutmaßliche Beleidigung einer Journalistin.

Moosdorf hatte zuletzt auch innerhalb der Fraktion Ärger. Der ehemalige außenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion wurde Mitte September dazu verpflichtet, nach einer nicht genehmigten Russlandreise ein fraktionsinternes Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro zu zahlen.

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