Von 30 bis 2.000 Euro
Diese Stadt verlangt die höchsten Terrassengebühren
01.05.2026 – 08:45 UhrLesedauer: 3 Min.

Je besser das Wetter, desto mehr Menschen bevölkern die Außenbereiche von Cafés und Restaurants. Die Gebühren für die Wirte unterscheiden sich jedoch stark.
Ein Cappuccino in der Sonne, ein Eis auf dem Marktplatz: Für viele gehört es zum Sommer, in Cafés und Restaurants im Freien zu sitzen. Für die Betriebe verursacht die Außengastronomie allerdings auch Kosten. Denn wer Tische und Stühle auf öffentlichem Grund aufstellt, muss dafür in vielen Städten Gebühren zahlen.
Wie hoch diese sogenannten Terrassengebühren ausfallen, unterscheidet sich jedoch erheblich. Das zeigt eine neue Auswertung des Bundes der Steuerzahler (BdSt), die 200 dicht besiedelte Städte miteinander verglichen hat.
Im Durchschnitt werden für eine Außenterrasse während der Hauptsaison rund 610 Euro fällig. Doch die Unterschiede sind enorm: Während ein Musterbetrieb in Plauen nur 30 Euro zahlt und in Görlitz 63 Euro fällig werden, bleibt es auch in Dessau-Roßlau mit 100 Euro oder Rastatt mit gut 104 Euro vergleichsweise günstig. Ebenfalls moderat sind die Gebühren etwa in Wilhelmshaven, Rheine und Pforzheim mit jeweils rund 125 Euro sowie in Brandenburg an der Havel mit 128 Euro.
Am anderen Ende der Skala wird es deutlich teurer: In Bamberg werden 2.000 Euro fällig, gefolgt von Darmstadt mit 1.875 Euro und Bonn mit 1.813 Euro. Auch Trier (1.563 Euro), Hannover (1.477 Euro), Speyer (1.375 Euro), Ludwigsburg (1.294 Euro) sowie Konstanz und Rostock mit jeweils 1.250 Euro gehören zu den hochpreisigen Standorten.
Insgesamt zeigt sich: In 24 der 200 untersuchten Städte müssen Gastronomiebetriebe für eine Terrasse mindestens 1.000 Euro zahlen, während sie in 17 Städten mit weniger als 200 Euro auskommen. Die folgende Tabelle zeigt die 20 deutschen Städte mit den höchsten Terrassengebühren 2026:
Die Gebühren beziehen sich auf einen Musterbetrieb mit folgenden Annahmen: Außengastronomie von Mai bis September (153 Tage), auf 25 Quadratmeter öffentlicher Fläche in bester Innenstadtlage. Eventuell zusätzlich anfallende Verwaltungsgebühren wurden nicht berücksichtigt.
Grundsätzlich handelt es sich bei den Terrassengebühren um sogenannte Sondernutzungsgebühren. Gastronomen nutzen mit ihren Tischen öffentlichen Raum – etwa Gehwege oder Plätze – und zahlen dafür eine Abgabe an die Kommune.











