Warken-Reform
Millionen Beschäftigte zahlen ab 2027 deutlich mehr
06.06.2026 – 10:21 UhrLesedauer: 2 Min.

Die Pflegereform von Gesundheitsministerin Nina Warken sieht auch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze vor. Gutverdiener sollen also mehr zahlen.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat am Donnerstag einen Gesetzesentwurf zur Reform der sozialen Pflegeversicherung vorgelegt. Das Gesetz soll die Milliardenlücke in der Pflegekasse schließen und das Defizit von 22,5 Milliarden, das in den kommenden zwei Jahren erwartet wird, verhindern. Unter anderem sollen die Einnahmen erhöht werden, indem die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze (BBG) angehoben wird. Allein dadurch sollen 2027 ganze 1,6 Milliarden Euro Mehreinnahmen generiert werden.
Die BBG ist die Grenze, bis zu der Gutverdiener auf ihr Gehalt noch einen Beitrag in die Sozialversicherung einzahlen müssen. Diese liegt in der Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2026 bei 69.750 Euro brutto im Jahr. Auf jeden Euro, den Beschäftigte darüber hinaus verdienen, werden keine Sozialbeiträge mehr fällig.
Beitragsbemessungsgrenze wird deutlich angehoben
Diese Grenze soll nun angehoben werden. Wie es im Pflegegesetz heißt, wird die BBG ab 2027 auf die „Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung“ angehoben. Das ist die Gehaltsgrenze, ab der sich Beschäftigte auch privat versichern lassen können. 2026 liegt diese bei 77.400 Euro – das wäre also eine deutliche Erhöhung. Darüber hinaus wird auch der Pflegebeitragssatz für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben.
In Zukunft soll die BBG für die Pflegeversicherung also nicht mehr der BBG für die Krankenkassen entsprechen. Stattdessen soll sie gesondert ausgewiesen werden.
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Nach Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln würde dies rund sechs Millionen Beschäftigte in Deutschland betreffen. „Für einen großen Teil der Beschäftigten bleibt am Monatsende netto weniger übrig. Und für die Arbeitgeber steigen im gleichen Atemzug die Arbeitskosten. Dabei hat der Sachverständigenrat gerade erst darauf hingewiesen, dass höhere Sozialabgaben das Wachstum ausbremsen“, heißt es in einer Mitteilung des Instituts.
So viel mehr zahlen Gutverdiener ab 2027
Was diese Anpassung für Beschäftigte, die mindestens 77.400 Euro im Jahr verdienen (und 2026 mindestens 69.750 Euro im Jahr), genau bedeuten würde, haben wir hier berechnet:
| Pflegebeitragssatz | Maximaler Beitrag 2026 | Maximaler Beitrag 2027 |
|---|---|---|
| Kinderlose (4,2 % 2026 / 4,3 % ab 2027) | 244,13 Euro/Monat | 277,35 Euro/Monat |
| Mit einem Kind (3,6 %) | 209,25 Euro/Monat | 232,20 Euro/Monat |
| Mit zwei Kindern (3,35 %) | 194,71 Euro/Monat | 216,08 Euro/Monat |
| Mit drei Kindern (3,10 %) | 180,19 Euro/Monat | 199,96 Euro/Monat |
| Mit vier Kindern (2,85 %) | 165,66 Euro/Monat | 183,83 Euro/Monat |
| Mit fünf oder mehr Kindern (2,60 %) | 151,13 Euro/Monat | 167,70 Euro/Monat |
Die hier ausgewiesenen Beträge zahlen Beschäftigte allerdings nicht komplett; einen Teil davon zahlen auch die Arbeitgeber. Anders als bei Kranken- und Rentenversicherung wird der Satz aber nicht hälftig zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geteilt. Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,8 Prozent, unabhängig von der Kinderzahl. Um den eigenen Betrag ab 2027 zu berechnen, müssen Versicherte an der Gutverdienergrenze also 116,10 Euro abziehen, die der Arbeitgeber leisten muss. 2026 zahlen die Unternehmen maximal 104,63 Euro monatlich.










