
Streit um Songs von deutschen Stars
ChatGPT verliert vor Gericht
Aktualisiert am 11.11.2025 – 11:34 UhrLesedauer: 2 Min.
Das Landgericht München sieht bei der Verwendung von Songtexten durch ChatGPT eine Verletzung des Urheberrechts. Das könnte weitreichende Folgen haben.
Das Landgericht München hat OpenAI die Nutzung von Songtexten in seinem KI-System ChatGPT untersagt. Die Nutzung von Liedtexten durch den US-Konzern verstößt in den Augen der Richter gegen das Urheberrecht. Sie gaben damit der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema recht, die konkret wegen neun Liedern geklagt hatte – darunter bekannte Titel wie „Atemlos“ von Helene Fischer, „Männer“ von Herbert Grönemeyer, „Über den Wolken“ von Reinhard Mey und „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski.
Die Texte waren zum Training von ChatGPT verwendet worden und wurden nach Anfragen an das System exakt oder zumindest weitgehend identisch ausgegeben. Das wertete das Gericht als Beleg dafür, dass die Texte in den Systemen von OpenAI gespeichert worden waren.
Das Gericht verurteilte OpenAI dazu, Liedtexte weder zu speichern noch in seinen Modellen auszugeben, sprach Schadensersatz zu und verpflichtete das Unternehmen, Informationen über die Nutzung und die damit erzielten Erträge offenzulegen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Anfechtung gilt als wahrscheinlich und dürfte noch weitere Instanzen befassen. Die letztendliche Entscheidung könnte Auswirkungen haben, die über das Urheberrecht in der Musik hinausgehen, wie Silke von Lewinski vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb vor der Entscheidung erklärte.
Die Expertin misst der Entscheidung „grundlegende Bedeutung für alle Werke“ bei – „sei es Literatur, journalistische Texte, Musik, bildende Kunst, Fotografie oder jegliche andere Werke, die für Generative KI benutzt werden.“ Es gehe darum, „wie die schon jetzt existierenden Gesetze auszulegen sind.“
Sollte die Gema auch in der letzten Instanz gewinnen, würde dies die Machtverhältnisse zwischen Kreativwirtschaft und den Technologieunternehmen ein Stück weit zugunsten der Urheber und anderer Rechteinhaber verschieben, glaubt von Lewinski: „Bevor ein Text für Generative KI genutzt werden kann, müssten die Rechteinhaber dann ihre Zustimmung geben und hätten die Möglichkeit, dafür eine Vergütung zu erhalten.“
Genau dies dürfte auch das Ziel der Klage der Gema sein.
Dass die KI mit den neun Liedern, die Gegenstand der Klage waren, trainiert wurde, war in dem Prozess unstrittig. Was danach geschah, war die zentrale Frage. Wurden die Daten der Lieder memorisiert – also abgespeichert und damit vervielfältigt oder führte das Training mit den Daten dazu, dass ChatGPT die Liedtexte neu erzeugte, ohne sie abgespeichert zu haben?
Das Gericht positionierte sich eindeutig und wertete die Tatsache, dass das System die Texte, mit denen es trainiert worden war, wieder ausgab, als Beleg dafür, dass es die Texte memorisiert haben muss. Eine zufällige Ausgabe sei ausgeschlossen.











