
„Berechtigt nicht zum Besuch“
Anbieter darf St.-Pauli-Tickets nur noch mit Hinweis verkaufen
02.01.2026 – 18:52 UhrLesedauer: 1 Min.
Das Landgericht Hamburg hat eine Entscheidung im Tickethandel getroffen. FC St. Pauli-Anhänger müssen bei Online-Käufen genauer hinschauen.
Fußball-Bundesligist FC St. Pauli hat vor Gericht vorerst einen Sieg gegen einen Ticketanbieter geholt. Das teilte das Landgericht Hamburg mit. Der Club hatte dagegen geklagt, dass eine Internetplattform Tickets für Heimspiele des Vereins verkauft.
Zudem fehlte der Hinweis, dass die über die Online-Ticketbörse erworbenen Karten beim FC St. Pauli ihre Gültigkeit verlieren. Das Fehlen des Hinweises sei irreführend (Aktenzeichen 415 HKO 73/24).
Auf der beklagten Internetplattform können Besitzer von Eintrittskarten für Kultur- und Sportveranstaltungen ihre Tickets an Dritte verkaufen. Laut Urteil ist dem Anbieter nun untersagt, den Verkauf von Eintrittskarten für Bundesliga-Heimspiele des FC St. Pauli zu ermöglichen, ohne darauf hinzuweisen, dass über die Plattform gekaufte Tickets „grundsätzlich nicht zum Besuch der jeweiligen von dem Kläger ausgerichteten Veranstaltung berechtigen“. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, eine Berufung beim Oberlandesgericht möglich.










