Gericht greift durch
Urteil: Dubai-Schokolade muss aus Dubai kommen
10.01.2025 – 16:38 UhrLesedauer: 2 Min.
Der Hype um die Dubai-Schokolade hat ein juristisches Nachspiel: Das Landgericht Köln hat ersten Händlern den Verkauf ihrer Produkte untersagt.
Das Landgericht Köln hat zwei deutschen Unternehmen verboten, ihre Schokoladenprodukte als „Dubai-Schokolade“ zu vermarkten, wenn diese nicht aus Dubai stammen. Wie die „Lebensmittel Zeitung“ berichtet, haben die Richter in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Bezeichnungen „Dubai-Schokolade“ und „Dubai Chocolate“ Verbraucher in die Irre führen.
Betroffen sind die Medi First GmbH mit ihrer „Miskets Dubai Chocolate“ und die KC Trading UG, die den Schokoriegel „Elit – The Taste of Dubai“ vertreibt. Bei Verstößen gegen das Verbot drohen den Geschäftsführern bis zu sechs Monate Haft oder Geldstrafen von bis zu 250.000 Euro.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der durchschnittliche Verbraucher aus den Produktbezeichnungen schließe, die Schokolade sei in Dubai hergestellt worden. Auch die englischsprachigen Beschreibungen und Werbeaussagen wie „Taste of Dubai“ oder „einen Hauch Dubai“ verstärkten diesen Eindruck. Der kleine Hinweis „Herkunft: Türkei“ auf der Rückseite der Verpackung reiche nicht aus, um diese Irreführung zu korrigieren.
Geklagt hatte die MBG International Premium Brands GmbH aus Paderborn, die als exklusiver Importeur den „Habibi-Riegel“ aus Dubai nach Deutschland einführt. Das Unternehmen stützt sich auf das Markengesetz, das die Verwendung geografischer Herkunftsangaben verbietet, wenn die Produkte nicht aus der angegebenen Region stammen.
Die Urteile könnten weitreichende Folgen für den Markt haben. Seit dem Beginn des Dubai-Schokolade-Trends haben zahlreiche Hersteller eigene Versionen auf den Markt gebracht, die oft in Deutschland oder der Türkei produziert werden. MBG prüft bereits weitere rechtliche Schritte gegen andere Anbieter. Auch der Importeur Andreas Wilmers, der nach eigenen Angaben die Dubai-Schokolade „Fex“ offiziell exportiert, hat die Discounter Lidl und Aldi sowie den Schokoladenhersteller Lindt wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.
Christian Schwarz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, weist darauf hin, dass es sich bei den Kölner Beschlüssen um Einzelfallentscheidungen handelt. Andere Gerichte könnten zu einer anderen Rechtsauffassung kommen und den Begriff „Dubai-Schokolade“ auch als Bezeichnung für eine bestimmte Schokoladensorte interpretieren – ähnlich wie beim „Wiener Schnitzel“. Die Entscheidungen wurden im Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung getroffen, die Hauptverhandlungen stehen noch aus.