Schutz vor „erheblichen Unannehmlichkeiten“
Gericht spricht Urteil zu Rechten von Transpersonen
Aktualisiert am 12.03.2026 – 16:56 UhrLesedauer: 2 Min.
Ob beim Reisen oder Paketabholen: Den Ausweis vorzuzeigen gehört zum Alltag. Für Transmenschen kann das unangenehm sein. Das höchste europäische Gericht stärkt nun ihre Rechte.
Transgeschlechtliche Menschen in der EU haben einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge das Recht auf Ausweisdokumente, die ihrer gelebten Geschlechtsidentität entsprechen. Mitgliedsstaaten müssen Änderungen von Geschlechtseinträgen in Personenstandsregistern erlauben, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Das gehöre zu dem Recht der Menschen, sich in der EU frei bewegen zu können.
Das Ausstellen von Ausweisdokumenten sei zwar Sache der Länder, betonte der Gerichtshof. Wenn Daten zum Geschlecht im Ausweis aber von der tatsächlich gelebten Geschlechtsidentität einer Person abweichen, könne das in vielen Alltagssituationen „erhebliche Unannehmlichkeiten“ bereiten, heißt es in der Mitteilung zum Urteil. Bei Identitätskontrollen, Grenzübertritten oder in beruflichem Zusammenhang könne es passieren, dass die Menschen Zweifel an ihrer Identität oder der Echtheit ihrer amtlichen Dokumente ausräumen müssten.
Hintergrund ist der Fall einer bulgarischen Staatsangehörigen, die bei der Geburt als männlich registriert wurde. Sie lebt derzeit in Italien, wo sie eine Hormontherapie begonnen hat, und tritt heute als Frau auf. Ihr Antrag auf Änderung des Geschlechts, des Namens und der persönlichen Identifikationsnummer in ihrer Geburtsurkunde wurde von bulgarischen Gerichten abgelehnt, da das nationale Recht eine solche Änderung laut Gerichten nicht vorsieht. Weil das Oberste Kassationsgericht Bulgariens Zweifel daran hatte, ob das mit EU-Recht vereinbar ist, wandte es sich an den EuGH.
Transmenschen sind Personen, die sich dem Geschlecht, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde, nicht zugehörig fühlen. In Deutschland können Menschen ihren Vornamen und Geschlechtseintrag per Erklärung beim Standesamt ändern lassen.
Dem europäischen Dachverband der Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans- und Intersexorganisationen Ilga zufolge dürfte das Urteil besonders für Transpersonen aus Bulgarien, Ungarn und der Slowakei von Bedeutung sein. Dort sei die rechtliche Geschlechtsanerkennung faktisch unmöglich.












