Kriminalität

Gericht ordnet Auslieferung von Neonazi Liebich an

Aktualisiert am 01.06.2026 – 16:12 UhrLesedauer: 4 Min.

Die Rechtsextremistin hatte in Deutschland die Eintragungen von Namen und Geschlecht ändern lassen. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa/dpa-bilder)

Liebich soll in nächster Zeit an die deutschen Behörden übergeben werden. Wie die Rechtsextremistin das nach der Entscheidung des Landgerichts Pilsen noch verhindern könnte.

Neonazi Marla Svenja Liebich will nicht nach Deutschland, ein Gericht in Tschechien hat nun trotzdem ihre Auslieferung angeordnet. Liebich drohten in Deutschland keine negativen Folgen, insbesondere wegen ihres Geschlechts, sagte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Pilsen, Ivana Ruzickova. Die verurteilte Rechtsextremistin Liebich hatte zuvor vor Gericht erklärt, sie befürchte, in Deutschland in ein Männergefängnis gebracht zu werden und in Haft ums Leben zu kommen.

Mit der Entscheidung gab das Landgericht in der tschechischen Stadt im Westen des Landes einem Antrag der Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt statt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Liebich kann noch eine Beschwerde dagegen einreichen. Ihre Verteidigerin erklärte kurz nach der Verkündung, über diese Möglichkeit nachdenken zu wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen erklärt, auf die Möglichkeit verzichten zu wollen.

Entscheidung könnte auf Rechtsfehler geprüft werden müssen

Für das Einreichen einer Beschwerde gilt eine Frist von drei Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Entscheidung, wie die Richterin erklärte. Sollte eine Beschwerde eingereicht werden, würde das Oberlandesgericht in Prag die Entscheidung aus Pilsen auf Rechtsfehler überprüfen.

Mitte Mai vertagte das Landgericht Pilsen die Entscheidung über die Auslieferung. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa/dpa-bilder)

Liebich hatte ihre Auslieferung zuvor mehrfach abgelehnt. Ist über eine Auslieferung rechtskräftig entschieden, soll die 55-Jährige an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Bis dahin bleibt sie in sogenannter Auslieferungshaft.

Staatsanwaltschaft Halle: Liebich kommt in zuständige JVA

Bevor Liebich noch nicht in einem deutschen Gefängnis ist, ist auf deutscher Seite weiter die Staatsanwaltschaft in Halle für den Fall zuständig. Sobald sie offiziell von der Entscheidung über die Auslieferung von Liebich informiert wurden, werde damit begonnen, die Überstellung der verurteilten Person nach Deutschland mit den tschechischen Behörden gemeinsam zu organisieren, sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota der Deutschen Presse-Agentur. „Sobald wir die offizielle Mitteilung der tschechischen Behörden haben, werden wir Liebich in die zuständige JVA verbringen.“

Richterin: Liebich hat in Tschechien gerechten Prozess bekommen

Die Rechtsextremistin muss eigentlich in Deutschland eine Haftstrafe verbüßen, saß bislang aber nie ein, sondern floh. Anfang April wurde sie an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland festgenommen und sitzt seitdem in tschechischer Haft.

Vor der Verkündung des Urteils in Pilsen hatte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt. Dieser wurde jedoch abgelehnt. Das Recht Liebichs auf einen gerechten Prozess in Tschechien sei nicht eingeschränkt worden, sagte Richterin Ruzickova. Man habe auf alle Einwände adäquat reagiert.

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