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Home » Gericht erlässt nach Habeck-Blockade Strafbefehle
Politik

Gericht erlässt nach Habeck-Blockade Strafbefehle

Von zeit-heute.deDezember 16, 20252 Min Gelesen
Gericht erlässt nach Habeck-Blockade Strafbefehle
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Gericht erlässt nach Habeck-Blockade Strafbefehle

Heftige Bauern-Proteste

Gericht erlässt mehrere Strafbefehle wegen Habeck-Blockade

Aktualisiert am 16.12.2025 – 10:08 UhrLesedauer: 2 Min.

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Protestaktion am Fähranleger Schlüttsiel gegen Robert Habeck (Montage): Anfang 2024 hinderten Landwirte den Ex-Wirtschaftsminister beim Verlassen einer Fähre. (Quelle: Fotostand/imago-images-bilder)

Vor rund zwei Jahren blockierten Landwirte eine Fähre, auf der sich der damalige Wirtschaftsminister Habeck befand. Jetzt wurden Strafbefehle wegen Nötigung erlassen.

Knapp zwei Jahre nach einer umstrittenen Protestaktion am Fähranleger Schlüttsiel gegen den damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat das Amtsgericht Husum Strafbefehle wegen Nötigung erlassen. Sie richten sich unter anderem gegen fünf Männer und eine Frau. Zuvor hatte „Die Zeit“ berichtet.

Die Beschuldigten haben die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. In diesem Falle wird eine Hauptverhandlung anberaumt. Von der Staatsanwaltschaft wurde zudem darauf hingewiesen, dass bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte. Die Beschuldigten sind nach Angaben eines Gerichtssprechers zwischen 33 und 60 Jahren alt.

Gegen fünf Beschuldigte hatte die Staatsanwaltschaft Flensburg am 3. Dezember Strafbefehle wegen gemeinschaftlicher Nötigung beantragt, wie die Anklagebehörde nun mitteilte. Es sei die Verhängung von Geldstrafen zwischen 25 und 40 Tagessätzen in einer Höhe zwischen 80 Euro und 120 Euro beantragt worden.

Gegen einen Mann, der am Durchbrechen der Polizeikette beteiligt gewesen sein soll, ist demnach der Erlass eines Strafbefehls mit der Rechtsfolge einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, beantragt worden. Als Bewährungsauflage ist zudem die Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation vorgesehen.

Der 37-Jährige soll über die Nötigung hinaus am Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch beteiligt gewesen sein. Das Amtsgericht erließ die Strafbefehle antragsgemäß.

Habeck konnte erst mehrere Stunden später nachts in Schlüttsiel an Land gehen. Hintergrund der Proteste von Landwirten waren geplante Streichungen von Subventionen.

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