Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
Blutregen und Blut-Gewitter treffen das Land

Blutregen und Blut-Gewitter treffen das Land

April 13, 2026
So sehen die Bisse beim Menschen aus – Warnzeichen erkennen

So sehen die Bisse beim Menschen aus – Warnzeichen erkennen

April 13, 2026
Was ist OneDrive? So nutzen Sie Cloud-Speicher optimal

Was ist OneDrive? So nutzen Sie Cloud-Speicher optimal

April 13, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » Gericht erklärt Grenzkontrollen erneut für rechtswidrig
Digital

Gericht erklärt Grenzkontrollen erneut für rechtswidrig

By zeit-heute.deApril 13, 20262 Mins Read
Gericht erklärt Grenzkontrollen erneut für rechtswidrig
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

Keine Folgen für aktuelle Maßnahmen

Grenzkontrollen rechtswidrig: Neues Urteil gibt Klägerin recht

Aktualisiert am 10.04.2026Lesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Polizisten bei Kontrolle (Symbolbild): Ein Mann kontrolliert ein Fahrzeug. (Quelle: Marijan Murat)

Seit 2015 wird an der Grenze zwischen Österreich und Bayern kontrolliert – die Ausnahmeregel wurde mehrfach verlängert. Nun gibt es ein weiteres Urteil, das Zweifel an der Rechtmäßigkeit nährt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat anlasslose Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze in einem weiteren Verfahren im Nachhinein für rechtswidrig erklärt. Konkret hatte eine Frau gegen vier Kontrollen durch die Bundespolizei in den Jahren 2022 und 2023 geklagt.

Das Verwaltungsgericht München hatte die Klage der Deutschen abgewiesen, der VGH als Berufungsinstanz gab ihr nun aber recht. Unmittelbare Folgen für die aktuell weiter stattfindenden Grenzkontrollen hat das Urteil indes nicht.

Die VGH-Richter urteilten, die Anordnung zur Verlängerung der Grenzkontrollen sei vom Bundesinnenministerium jeweils nicht entsprechend den Vorschriften des Schengener Grenzkodex und gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begründet worden. Rechtlich erforderlich sei dafür – bezogen auf die jeweiligen, sechsmonatigen Zeiträume zwischen November 2021 und Mai 2022 sowie zwischen November 2022 und Mai 2023 – eine neue, ernsthafte Bedrohung.

Die Begründung im Wesentlichen mit einer „weiterhin“ hohen Sekundärmigration oder mit einer Belastung der Aufnahmekapazitäten für Geflüchtete erachtete der VGH nicht als ausreichend. Eine neue, ernsthafte Bedrohungslage sei den damaligen Anordnungsschreiben zur Verlängerung der Grenzkontrollen „nicht substantiiert zu entnehmen“ gewesen.

Zudem stellte der Verwaltungsgerichtshof fest, die Grenzkontrollen könnten nach der Rechtsprechung des EuGH auch nicht mit dem Argument der nationalen Sicherheit oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der inneren Sicherheit gerechtfertigt werden.

Das VGH-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Die Frau aus Deutschland hatte 2022 und 2023 ihren Wohnsitz in Wien und reiste dabei mehrfach mit Fernbussen oder der Bahn zu ihrem früheren Wohnort nach München. Dabei war sie mehrfach kontrolliert worden.

Vor gut einem Jahr hatte der VGH schon einmal ein ähnliches Urteil gefällt. Damals hatte ein Österreicher wegen einer Kontrolle durch Bundespolizisten im Juni 2022 in einem Zug in Bayern geklagt und vom VGH recht bekommen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

Was ist OneDrive? So nutzen Sie Cloud-Speicher optimal

Was ist OneDrive? So nutzen Sie Cloud-Speicher optimal

Update bringt neue Funktion, die WhatsApp nicht hat

Update bringt neue Funktion, die WhatsApp nicht hat

Apple plant Smart Glasses mit vier Designs – neue KI-Brille kommt wohl 2027

Apple plant Smart Glasses mit vier Designs – neue KI-Brille kommt wohl 2027

Microsoft entfernt Copilot aus Notepad und Snipping Tool

Microsoft entfernt Copilot aus Notepad und Snipping Tool

So können Sie Ihre Kopfhörer orten

So können Sie Ihre Kopfhörer orten

Wann es sich der Wechsel lohnt

Wann es sich der Wechsel lohnt

Klarna-Kunden im Visier: Phishing-Versuch mit klarer Zahlungsaufforderung

Klarna-Kunden im Visier: Phishing-Versuch mit klarer Zahlungsaufforderung

Klarna-Kunden im Visier: Phishing-Versuch mit klarer Zahlungsaufforderung

Klarna-Kunden im Visier: Phishing-Versuch mit Zahlungsaufforderung

Haus von Erfinder Sam Altmann mit Molotowcocktail beworfen

Haus von Erfinder Sam Altmann mit Molotowcocktail beworfen

Redakteurfavoriten
So sehen die Bisse beim Menschen aus – Warnzeichen erkennen

So sehen die Bisse beim Menschen aus – Warnzeichen erkennen

April 13, 2026
Was ist OneDrive? So nutzen Sie Cloud-Speicher optimal

Was ist OneDrive? So nutzen Sie Cloud-Speicher optimal

April 13, 2026
The Strokes spielen am 15. Oktober in der Uber Arena

The Strokes spielen am 15. Oktober in der Uber Arena

April 13, 2026
Rüdiger Lucassen tritt von wichtigem Posten zurück

Rüdiger Lucassen tritt von wichtigem Posten zurück

April 13, 2026
Neueste
Es ist der richtige Zeitpunkt

Es ist der richtige Zeitpunkt

April 13, 2026
Diese Chancen sehen Experten trotz Krise

Diese Chancen sehen Experten trotz Krise

April 13, 2026
Ex-Frau Angela zeigt sich im Bikini – mit wichtiger Botschaft

Ex-Frau Angela zeigt sich im Bikini – mit wichtiger Botschaft

April 13, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.