Bausparverträge gehören in Deutschland zu den beliebtesten Finanzprodukten. Doch sind sie überhaupt noch sinnvoll?
Diesen Werbespot kennt fast jeder: Ein zotteliger Punk-Papa sitzt vor seinem Bauwagen, neben ihm seine Tochter, die vom großen Haus ihrer Freundin erzählt. Der Vater reagiert darauf mit der immer gleichen abschätzigen Antwort: „Spießer“. Seine Tochter sieht das allerdings anders: Wenn sie groß ist, will sie auch mal Spießer werden.
Einen viralen Hit würde man das heute nennen, was der LBS, der Bausparkasse der Sparkassen, Anfang der 2000er-Jahre gelang. Sie spielte mit dem Image, das Bausparverträgen lange anhaftete: spießig, aber sicher. Doch stimmt das noch? Wir klären die wichtigsten Fragen zu Bausparverträgen.
Einen Bausparvertrag schließen Sie in der Regel ab, um den Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie zu finanzieren. Sie können ihn aber auch dafür nutzen, eine Wohnung oder ein Haus zu modernisieren oder umzubauen.
Klassischerweise funktioniert das Bausparen nach diesem Schema: erst sparen, dann bauen. Es kombiniert also einen Sparplan mit einem Darlehen.
Die Zinsen sind für beide Phasen festgelegt: In der Sparphase erhalten Sie meist weniger Zinserträge als bei anderen Formen der Geldanlage. Umgekehrt kostet Sie das Darlehen in der zweiten Phase später weniger. Die Idee dahinter: Mit einem Bausparvertrag sichern Sie sich gegen künftig steigende Zinsen für Kredite ab.
Wenn Sie den Vertrag abschließen, legen Sie zunächst die Bausparsumme fest. Davon müssen Sie dann einen Teil selbst ansparen, das sogenannte Mindestsparguthaben – meist zwischen 40 und 50 Prozent. Das Geld, das dann noch zur Bausparsumme fehlt, erhalten Sie anschließend als Kredit.
In der Sparphase zahlen Sie in der Regel monatliche Beiträge in Ihren Bausparvertrag ein. Teilweise ist es aber auch möglich, neben dieser Sparrate weiteres Geld zuzuschießen. Nach einer festgelegten Anzahl von Jahren können Sie das Darlehen dann in Anspruch nehmen. Im Fachjargon heißt das: Ihr Bausparvertrag ist „zuteilungsreif“.
Achtung: Je nach Tarif gibt es einen Regelsparbeitrag. Liegt die vereinbarte Sparrate über diesem Beitrag, kann die Bausparkasse sie als Sonderzahlung ablehnen. Dann dauert es länger als geplant, das nötige Guthaben anzusparen. Umgekehrt kann die Bausparkasse eine Nachzahlung fordern, wenn die Sparrate geringer ist als der Regelsparbeitrag. Bringen Sie diese Sparrate nicht auf, kann die Bausparkasse Ihren Vertrag kündigen.
Die Höhe der Bausparsumme hängt davon ab, wie viel Sie für Bau, Kauf oder Modernisierung einer Immobilie ausgeben möchten. Seit 2016 dürfen die Bausparsummen so hoch sein, dass sie den kompletten sogenannten Beleihungswert abdecken. Das ist der Betrag, bis zu dem die Bank Ihnen Geld für eine Immobilie leiht. Den Rest – in der Regel 10 bis 15 Prozent des Gesamtwerts der Immobilie – müssen Sie mit Eigenkapital abdecken.
Die Stiftung Warentest empfiehlt jedoch, die Bausparsumme nicht höher anzusetzen als 40 Prozent der Gesamtkosten. Denn sonst brauchen Sie in der Regel zu lange, bis Sie das Mindestsparguthaben erreichen. Wollen Sie dann aber schon früher bauen, kaufen oder modernisieren, benötigen Sie womöglich einen teuren Zwischenkredit.
Ihr Vertrag wird zugeteilt, wenn Sie das Mindestsparguthaben erreicht haben, also den Teil der Bausparsumme, den Sie selbst ansparen müssen. In der Regel liegt der Anteil zwischen 40 und 50 Prozent des angepeilten Gesamtbetrages der Bausparsumme. Sie erhalten dann das angesparte Guthaben. Zusätzlich können Sie jetzt ein Bauspardarlehen zum vereinbarten Zinssatz aufnehmen. Lesen Sie hier mehr dazu, was zu tun ist, wenn Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist.
Nein. Sie können sich das ersparte Guthaben auch einfach nur auszahlen lassen. In diesem Fall endet der Bausparvertrag einfach. Laut Verbraucherzentrale lohnt sich das aber eher nicht – es sei denn, Ihr Tarif hat einen hohen Guthabenzins. Das ist vor allem bei älteren Verträgen noch der Fall.
Dann könnten Sie sich auch überlegen, ob Sie nach der Zuteilung mit dem Sparen sogar noch fortfahren. Das Guthaben verzinst sich dann weiter. Allerdings darf die Bausparkasse den Vertrag zehn Jahre nach der Zuteilung kündigen.
Die Antwort lautet wie so oft im Leben: Kommt drauf an … Zum Beispiel darauf, wie Ihre Pläne genau aussehen, was für Angebote Ihnen die Bausparkassen machen, wie viel Sie verdienen oder auch wie alt Sie sind.
Auf neue Bausparverträge gab es in der Ansparphase lange Zeit nur noch niedrige Zinsen. Seit der Energiekrise haben die Bausparkassen ihre Konditionen allerdings angepasst. Geblieben ist aber die Abschlussgebühr von mindestens einem Prozent der Bausparsumme. Sie mindert Ihre Erträge.