Nachträglich gratulieren ist besser als gar nicht. Dabei sollte man sich seine Entschuldigung genau überlegen. Denn es gibt Gründe, die verletzen.

Fast jedem ist es schon einmal passiert: Man hat die ganze Zeit daran gedacht, aber dann kommt der Geburtstag eines lieben Menschen, und man kann nicht gratulieren. Was tun?

Klar ist: „Jetzt ist eine rasche, aufrichtige Bitte um Entschuldigung angebracht und besonders herzliche nachträgliche Glückwünsche“, sagt die Hamburger Etikette-Trainerin Imme Vogelsang. Doch die Beraterin rät, dass dabei keinesfalls Sätze fallen sollten wie: „Ich hatte so viel anderes um die Ohren“ oder „Diese Hektik in den letzten Tagen!“. Denn das sei verletzend und wenig wertschätzend.

So geht Wiedergutmachung

Was jetzt gefragt sei, „ist alles, was uns zur Wiedergutmachung einfällt und machbar scheint“, so Vogelsang. Sie hält alles für passend, was in folgende Richtung geht: vom persönlichen Besuch mit einem kleinen Geschenk, einer Einladung ins Café, einem Blumenstrauß per Kurier bis hin zu einem besonders intensiven Telefongespräch.

Eine Garantie auf Verzeihung gäbe es allerdings nicht. Manchmal könne ein Lieblingsmensch ernsthaft verletzt sein, weil sein Geburtstag vergessen wurde. Er denkt dann vielleicht „Ich bin ihr gleichgültig“, „Er ist ein Egoist“ oder „Das macht er/sie absichtlich“. Falls die Person alle guten, ernsthaften und kreativen Wünsche nachträglich nicht akzeptiert, könnte auch ein nicht ausgetragener Konflikt dahinterstecken. Für Vogelsang sei dann ein klärendes Gespräch immer besser als beleidigt zu sein.

Damit die Vergesslichkeit-Falle nicht erneut zuschlägt, rät die Etikette-Trainerin zu technischer Unterstützung durch die Erinnerungsfunktionen im Handy oder Computer – oder notfalls auch den guten alten Geburtstagskalender. „Nur die Termine eintragen und hineinschauen müssen wir immer noch selbst“, so Vogelsang. Ihr Tipp: Am entsprechenden Tag alle drei Stunden den Wecker, bis man wirklich per Telefon oder WhatsApp gratuliert hat.

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