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Home » Gas-Einmalzahlung: Wer die Soforthilfe erst 2023 bekommt
Wirtschaft

Gas-Einmalzahlung: Wer die Soforthilfe erst 2023 bekommt

By zeit-heute.deNovember 3, 20263 Mins Read
Gas-Einmalzahlung: Wer die Soforthilfe erst 2023 bekommt
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Entlastung für Verbraucher

Gas und Wärme: So bekommen Sie die Einmalzahlung


Aktualisiert am 01.12.2022Lesedauer: 4 Min.

Kaminrauch über einem Wohngebiet in München (Symbolbild): Im Dezember soll eine Einmalzahlung fließen, um die Zeit bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken.Vergrößern des Bildes

Kaminrauch über einem Wohngebiet in München (Symbolbild): Im Dezember soll eine Einmalzahlung kommen, um die Zeit bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken. (Quelle: IMAGO/Heinz Gebhardt)

Im Dezember übernimmt der Staat die Abschlagszahlung für Gas. Das Geld kommt aber nicht sofort bei allen an. Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Zur Entlastung bei den hohen Energiekosten greift im Dezember eine Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden. 2023 sollen dann die Preise für Strom und Gas gedeckelt werden. t-online erklärt, was Sie dazu wissen sollten.

Worum geht es?

Um die hohen Energiekosten abzufedern, hatte eine von der Regierung eingesetzte Gas-Expertenkommission Vorschläge zur Entlastung von Energiekunden erarbeitet. Einer davon war die nun kommende Übernahme der Abschlagszahlungen für Dezember durch den Staat.

Profitieren werden Privathaushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von unter 1,5 Millionen Kilowattstunden. Bestimmte Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich und in der medizinischen Versorgung erhalten die Soforthilfe auch dann, wenn ihr Verbrauch höher ist.

Die Entlastungen haben laut Bundesregierung einen Umfang „im höheren einstelligen Milliardenbereich“ und sollen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden. Die rund 1.500 Erdgaslieferanten und Unternehmen der Wärmeversorgung haben ihrerseits Anspruch auf Erstattung beim Staat.

Wie bekommen Letztverbraucher die Einmalzahlung?

Letztverbrauchende sind all jene, die direkte Verträge mit den Versorgern haben. Sie werden von der Dezember-Abschlagszahlung befreit. Wie genau, hängt davon ab, wie Sie den Abschlag normalerweise zahlen:

  • Haben Sie eine Einzugsermächtigung erteilt, brauchen Sie nichts weiter zu tun, dann ist der Energieanbieter in der Pflicht. Es geht dann einfach weniger Geld von Ihrem Konto ab. Lesen Sie hier, wie Sie eine Einzugsermächtigung widerrufen.
  • Bei einem Dauerauftrag müssten Sie diesen für Dezember ändern. Wie das geht, lesen Sie hier.
  • Bei selbst vorgenommenen monatlichen Überweisungen setzen Sie diese im Dezember einfach aus. Sollten Sie aus Versehen doch Geld überweisen, können Sie die Zahlung zurückholen. Lesen Sie hier, was Sie dafür tun müssen.
  • Passiert das alles nicht, sollen Verbraucher eine Gutschrift erhalten und der Betrag in der nächsten Abrechnung verrechnet werden.

Wie hoch fällt die Einmalzahlung für Gaskunden aus?

Die Höhe der Entlastung errechnet sich bei Gas auf der Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den Ihr Versorger für die sogenannte Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, multipliziert mit dem Gaspreis vom Dezember. So sollen die zum Jahresende teils deutlich gestiegenen Preise mit berücksichtigt werden.

Sie sehen: Es hätte sich nicht gelohnt, vorher noch schnell die Abschlagszahlung beim Gasversorger erhöhen zu lassen, damit im Dezember eine höhere Erstattung winkt. Denn es wird nur ein Durchschnittswert erstattet. Auch können Sie im Dezember nicht so viel heizen, wie Sie wollen, weil der Staat die Kosten trägt – so funktioniert die Rechnung nicht.

Was gilt für Fernwärmekunden?

Bei Fernwärme sollen der Betrag der Septemberrechnung und ein „pauschaler Anpassungsfaktor“ herangezogen werden, der die Preissteigerungen bis Dezember berücksichtigt.

Welche Besonderheit gilt für Mieter?

Als Mieter beziehen Sie Energie oft nicht direkt beim Versorger, sondern über Ihren Vermieter. Ist das der Fall, wird die Dezemberentlastung erst mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung an Sie weitergegeben. Und das kann dauern.

Vermieter haben ein Jahr Zeit, um die Abrechnung zu erstellen und vorzulegen. Vermieter müssen ihre Mieter zwar schon in diesem Dezember über die geschätzte Gutschrift informieren. Wie hoch die Entlastung tatsächlich ist, erfahren Sie im ungünstigsten Fall aber erst im Dezember 2023. Verbraucherschützer kritisieren das und fordern, dass hier nachgebessert wird.

Was kommt nach der Einmalzahlung im Dezember?

Zur Entlastung der Haushalte und kleineren Firmen soll im März eine Gaspreisbremse greifen, die auch rückwirkend für Januar und Februar gilt. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll dann ein gedeckelter Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde gelten; bei Fernwärme gelten 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Für höhere Verbräuche ist der Vertragspreis zu zahlen.

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