In Deutschland werden Millionen gebrauchte Pkw verkauft. Was passiert mit der Herstellergarantie? Möglicherweise haben Sie mehr Rechte als gedacht.
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens schwingt manchmal die Angst mit: Sind wirklich alle Schäden dokumentiert und wird auch in den kommenden Wochen alles funktionieren? Und wer haftet, wenn es doch zu einem technischen Defekt kommt? Sind solche Fälle durch eine Garantie abgedeckt?
Ganz wichtig: Im Zusammenhang mit dem Gebrauchtwagen dürfen Sie zwei Begriffe nicht durcheinander bringen: Garantie und Gewährleistung.
Gewährleistung: Hierbei handelt es sich um eine Sachmängelhaftung. Diese ist für Beziehungen zwischen Händlern und Verbrauchern gesetzlich geregelt. Händler gehen damit die Verpflichtung ein, eine mängelfreie Sache zu liefern. Für Gebrauchtwagen gilt eine Gewährleistung von 12 Monaten.
Garantie: Eine Garantie ist eine freiwillige Zustands- oder Eigenschaftsbeschreibung, die Händler oder Hersteller abgeben können. Anders als die Gewährleistung ist die Garantie in ihrer Ausgestaltung sehr frei wählbar.
Die Herstellergarantie kann sich für Pkw auf sehr unterschiedliche Aspekte erstrecken. Sehr häufig geht es hier um die Haltbarkeit des Motors oder das Durchrosten der Karosserie. Diese Form der Garantie ist beim Gebrauchtwagenkauf übertragbar. Wenn Sie in einem Garantiefall Ihren Anspruch geltend machen wollen, benötigen Sie die Garantieunterlagen. Achten Sie deshalb beim Kauf darauf, dass sie Ihnen ausgehändigt werden.
Achtung: Eine Garantie der Hersteller macht die Gewährleistung nicht ungültig. Jeder Händler ist verpflichtet, die 12 Monate Gewährleistung zu erfüllen. Wird ein Ausschluss im Kaufvertrag vereinbart, kann darin eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners zu erkennen sein.
Grundsätzlich ist die Gewährleistung sehr breit aufgestellt. Eine Sachmängelhaftung kann durch technische Mängel, aber auch verdeckte Schäden – etwa durch einen früheren Unfall – ausgelöst werden. Die Garantie geht in der Regel nicht so weit. Dafür greift sie oft deutlich länger.
Wichtig: Eine Herstellergarantie beginnt möglicherweise auch dann abzulaufen, wenn ein Fahrzeug beim Händler als Tageszulassung geführt wird. Achten Sie als Käufer auf diesen Aspekt.