Angebot startet am 1. Juli
Lohnsteuer mit einem Klick – wer besser noch warten sollte
26.06.2026 – 15:11 UhrLesedauer: 2 Min.
Mit einem einzigen Klick können Steuerpflichtige ab 1. Juli ihre Steuererklärung abgeben. Doch nicht für jeden lohnt sich der neue Service schon jetzt.
Ab 1. Juli können Steuererklärungen per Smartphone mit deutlich weniger Aufwand abgegeben werden. Als Erste kommen nach Angaben des bayerischen Finanzministeriums ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Bezieherinnen und Bezieher von Alterseinkünften in den Genuss der Steuererklärung mit „einem Klick“.
Bayern hatte die neue Funktion im Auftrag von Bund und Ländern entwickelt und programmiert, sie steht wie die bekannte Elster-Anwendung für generelle Steuererklärungen in allen Bundesländern zur Verfügung. Von der neuen Elster-App-Funktion könnten gleich zu Beginn rund 11,5 Millionen Steuerpflichtige profitieren.
- Reformvorschlag: Die Steuererklärung könnte bald Geschichte sein
Schnelle Umsetzung für weitere Nutzergruppen
„Wir bringen die Steuererklärung dorthin, wo die Menschen sie erledigen wollen: Unkompliziert, schnell, sicher und vollständig digital über die ‚MeinElster+‘-App. Unser Elster-Angebot wollen wir auch weiterhin optimieren und ausbauen“, sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU). „Neue Services und weitere Nutzergruppen sind schon in Planung und werden so schnell wie möglich umgesetzt.“
Lob aus NRW, Baden-Württemberg und Niedersachsen
Für Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) spart die neue Möglichkeit „Zeit, Nerven und unnötige Bürokratie. So wird im Alltag ganz konkret spürbar, was ein moderner Staat leisten kann: Er denkt mit und macht es den Menschen einfach.“ NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) sieht die Steuererklärung für viele Menschen damit „so einfach wie nie zuvor“.
„Mit diesem Angebot bringen wir die Steuererklärung dorthin, wo die Menschen heute ohnehin schon vieles erledigen: auf das eigene Smartphone“, sagt Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere (Grüne). Wer mit den bereits automatisch bereitgestellten Daten einverstanden sei, könne seine Steuererklärung künftig innerhalb weniger Minuten per App absenden.
Was die Ein-Klick-Steuererklärung nicht kann
Hier liegt jedoch gleichzeitig auch noch der Schwachpunkt des neuen Angebots. Denn die Finanzverwaltung berücksichtigt nur gesetzliche Pauschalen sowie Daten, die ihr bereits vorliegen – das sind etwa Lohndaten, Rentenbezüge oder auch Sozialversicherungsbeiträge. Individuelle Aufwendungen bleiben somit unberücksichtigt. Das betrifft:
- Werbungskosten (etwa Arbeitsmittel, Pendlerpauschale)
- Spenden
- Außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Kosten für den behindertengerechten Umbau des Hauses oder Autos, Kosten für eventuelle Beerdigungen)
- Handwerkerrechnungen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen











