
Steuerfrist endet
Diese Erklärung müssen Sie bis Jahresende abgeben
Aktualisiert am 30.12.2025 – 08:48 UhrLesedauer: 4 Min.

Wer nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet ist, darf sie auch noch Jahre später einreichen. Allerdings ist auch diese Frist einmal zu Ende.
Die Frist für die Steuererklärung braucht Millionen Deutsche gar nicht zu kümmern: Sie können als Steuerzahler selbst entscheiden, ob sie die Unterlagen überhaupt abgeben. Entscheiden sie sich dafür, haben sie zudem noch viel Zeit.
Wir erklären, wer seine Einkommensteuererklärung freiwillig abgeben darf, welche Abgabefrist dann gilt, und wann es sich sogar lohnen kann, seine Steuern auch noch später zu machen.
Jeder, der nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Dazu zählen Millionen Arbeitnehmer. Denn ihre Lohnsteuer wird bereits automatisch vom Arbeitgeber abgeführt. Sie schulden dem Staat also nichts mehr. Allerdings kann es sich für sie trotzdem lohnen, eine Einkommensteuererklärung zu machen.
Denn oft haben sie zu viele Steuern gezahlt. Etwa, wenn sie einen langen Weg zur Arbeit haben, Kosten für Kinderbetreuung oder Handwerker anfallen oder sie ihre Eltern pflegen. Wer dem Staat kein Geld schenken will, sollte dann eine freiwillige Steuererklärung machen. So bekommen Sie zu viel gezahltes Geld in Form einer Steuererstattung zurück – und das geht auch noch rückwirkend.
Die Pflicht zur Steuererklärung gilt hingegen bei:
Fast immer, wenn Sie in einem Steuerjahr Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit hatten, also zum Beispiel angestellt waren, und nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet waren. Der Arbeitgeber hat Ihnen dann nämlich bereits Steuern vom Lohn abgezogen und ans Finanzamt abgeführt, kennt aber nicht Ihre Ausgaben – und die senken womöglich Ihre Steuerlast. Geben Sie diese Ausgabe nicht an, haben Sie dem Staat vielleicht zu viel Geld gezahlt.
Trifft einer dieser Punkte auf Sie zu, sollten Sie Ihre Steuererklärung noch rückwirkend einreichen:
Auch wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung nur freiwillig machen, geht das nicht bis in alle Ewigkeit. Generell gilt: Sie können sich bis zu vier Jahre Zeit lassen. Für das Steuerjahr 2025 endet die sogenannte Festsetzungsfrist etwa am 31. Dezember 2029.











