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Home » Frist endet am 31.August: Millionen Krankenkassen-Kunden müssen entscheiden
Wirtschaft

Frist endet am 31.August: Millionen Krankenkassen-Kunden müssen entscheiden

By zeit-heute.deAugust 20, 20263 Mins Read
Frist endet am 31.August: Millionen Krankenkassen-Kunden müssen entscheiden
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Millionen Versicherte betroffen

Große Krankenkasse erhöht ihren Zusatzbeitrag


Aktualisiert am 20.08.2026 – 16:03 UhrLesedauer: 2 Min.

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Gesundheitskarte und Geld: Eine große Krankenkasse passt ihren Zusatzbeitrag an. (Quelle: IMAGO / Wolfilser/imago)

Für Millionen Versicherte wird die Krankenkasse ab August teurer. Die IKK Classic erhöht ihren Zusatzbeitrag – wer Geld sparen will, muss nun schnell handeln.

Die große Krankenkasse IKK Classic hat bekannt gegeben, ihren Zusatzbeitrag mit Wirkung zum 1. August dieses Jahres um 0,45 Prozentpunkte anzuheben. Künftig wird dieser somit bei 3,85 Prozent liegen. Zusammen mit dem regulären Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent zahlen Versicherte der IKK Classic künftig 18,45 Prozent für ihre Krankenkasse, wobei der Beitrag paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wird.

Für Arbeitnehmer erhöhen sich die Beiträge somit monatlich um bis zu 13 Euro. Selbstständige, die die Kosten allein schultern müssen, zahlen entsprechend bis zu 26 Euro im Monat mehr.

Krankenkasse IKK Classic: 2,86 Millionen Versicherte betroffen

Mit ihrem Zusatzbeitrag von 3,85 Prozent liegt die IKK Classic im Vergleich aller Krankenkassen im oberen Mittelfeld. Den höchsten Zusatzbeitrag erhebt derzeit die BKK24 mit 4,39 Prozent. Am günstigsten von allen bundesweit geöffneten Krankenkassen ist momentan die Tui BKK mit einem Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent.

Die IKK Classic hatte mit Stand 1. Juni 2026 insgesamt 2,3 Millionen Mitglieder. Mit ebenfalls versicherten Kindern und Ehepartnern kommt die Kasse auf insgesamt 2,86 Millionen Versicherte und ist damit die zehntgrößte Krankenkasse hierzulande.

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Millionen Kassenpatienten müssen sich bald entscheiden

Diese haben durch die Erhöhung des Zusatzbeitrags nun ein Sonderkündigungsrecht – auch wer kürzer als zwölf Monate bei der IKK Classic versichert ist, darf sich nun eine neue Krankenkasse suchen. Diese Möglichkeit gilt aber nicht unbefristet: Die Kündigung muss spätestens bis zum Ablauf des Monats erfolgen, in dem der höhere Beitrag erstmals erhoben wird. Entsprechend können IKK-Classic-Versicherte bis Ende August von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Bundesregierung schränkt Informationspflicht ein

Künftig könnte es für Versicherte jedoch deutlich schwieriger werden, dieses Recht wahrzunehmen. Im Rahmen des GKV-Stabilisierungsgesetzes legte die Bundesregierung fest, dass die Krankenkassen ihre Mitglieder künftig nicht mehr über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren müssen. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, nannte die Reform ein „Unding“ für die Versicherten. „Faktisch wird damit das Sonderkündigungsrecht ausgehöhlt.“

Eine Anpassung des Zusatzbeitrags erfolgt nicht zwingend nur zum Jahreswechsel. Auch unterjährig erhöhen oder senken viele Kassen den Beitrag. Erst vor Kurzem teilte die BMW BKK eine Senkung des Zusatzbeitrags um einen Prozentpunkt mit. Zwei weitere Krankenkassen – die IKK Südwest und die BKK Würth – haben ihren Zusatzbeitrag im laufenden Jahr indes erhöht.

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