Unbedingt die Frist beachten
Achtung, diese Führerscheine laufen bald ab
Aktualisiert am 05.11.2025 – 10:59 UhrLesedauer: 2 Min.
Hunderttausende Autofahrer stehen unter Zeitdruck: Der alte Führerschein muss bis Januar 2026 umgetauscht werden. Wer nicht rechtzeitig reagiert, riskiert Bußgelder und im schlimmsten Fall die Fahrtauglichkeit.
Wer um den Jahrtausendwechsel herum einen EU-Kartenführerschein erhalten hat, sollte den Kalender im Blick behalten. Denn diese Führerscheine müssen spätestens am 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Wie der Umtausch funktioniert und welche Strafen drohen, wenn die Frist abgelaufen ist.
Alle Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, sind nun an der Reihe. Sie werden im Rahmen einer großen Aktion gegen neue Dokumente ausgetauscht.
Der neue Führerschein kostet rund 25 Euro und ist 15 Jahre lang gültig. Wer die Umtauschfrist versäumt, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Das gilt allerdings nur für Autofahrer. Für Inhaber eines Lkw- oder Busführerscheins sind die Konsequenzen deutlich härter.
Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle. Es wird ein neuer, fälschungssicherer EU-Kartenführerschein ausgestellt. Frühzeitiges Handeln erleichtert den Ablauf und spart Stress kurz vor Fristende. Denn erfahrungsgemäß wird dann der Andrang am größten sein.
Nein, eine Gesundheitsprüfung ist beim Umtausch nicht vorgesehen. Die Behörde kann aber im Einzelfall aktiv werden. Etwa wenn Antragsteller mit offensichtlichen körperlichen Einschränkungen erscheinen, beispielsweise mit Rollator oder Krücken. Dann kann ein Nachweis der Fahrtauglichkeit verlangt werden. Das hat mit dem Umtausch des Führerscheins nichts zu tun, sondern mit der generellen Fahreignung.
Sie haben noch einen alten rosafarbenen oder grauen Papierführerschein im Portemonnaie? Dann haben Sie die letzte Umtauschfrist schon lange gerissen. Diese waren nach Geburtsjahrgängen der Inhaber gestaffelt. Die letzte Staffel nach Jahrgängen ab 1953 mit solchen Papierdokumenten lief am 19. Januar 2025 ab – bis dahin waren als Letzte alle ab Jahrgang 1971 oder jünger mit diesen Dokumenten dran.
Betroffen davon waren alle alten, grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine (auch DDR-Führerscheine), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Bedeutet: Wer noch so ein Exemplar hat, sollte schleunigst einen Termin beim Amt machen, um nun endlich das neue Dokument zu bekommen.
Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant, sollte darauf achten, dass sein Führerschein gültig ist. Ein abgelaufener Führerschein kann auch dort zu Problemen führen.
Mit den neuen Führerscheinen will die Europäische Union die Sicherheit erhöhen. Die neuen EU-Führerscheine haben modernsten Kopierschutz und werden in einer zentralen Datenbank gespeichert. Bis 2033 sollen alle alten Führerscheine gegen neue einheitliche EU-Führerscheine umgetauscht werden.










