EU schafft Freigrenze ab
Schnäppchen-Falle: Diese Bestellungen werden teurer
23.05.2026 – 07:57 UhrLesedauer: 2 Min.
Schluss mit Schnäppchen: Ab Juli verlangt die EU neue Abgaben auf Pakete aus Nicht-EU-Ländern. Manche Bestellungen kosten dann schnell das Doppelte.
Wer günstige Kleidung, Elektronik oder Haushaltswaren bei Onlineplattformen außerhalb der EU bestellt, muss ab dem 1. Juli 2026 mit höheren Kosten rechnen. Von diesem Tag an fallen auch auf billige Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern Abgaben an.
Hintergrund ist eine Reform der EU. Bisher blieben Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro zollfrei. Diese Freigrenze fällt künftig weg. Stattdessen erhebt die EU nach einem Beschluss des Ministerrats vom Dezember 2025 übergangsweise einen pauschalen Zollbetrag von drei Euro. Dieser wird je Warenkategorie fällig. Enthält ein Paket Produkte aus mehreren Kategorien, summiert sich die Abgabe entsprechend. Die Übergangsregelung gilt zunächst bis 2028.
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Steuern und Paketgebühren kommen hinzu
Neben der Zollgebühr wird je nach Produkt eine Einfuhrumsatzsteuer oder eine Verbrauchsteuer fällig. Hinzu kommt eine Pauschale der Paketdienste, die diese bei steuerpflichtigen Sendungen für die Abwicklung berechnen. Deren Höhe legt jeder Dienst selbst fest; sie liegt je nach Anbieter etwa zwischen sechs und zwölf Euro.
In der Summe könnten sich vermeintliche Schnäppchen damit deutlich verteuern, warnt die Verbraucherzentrale. „Eine Handyhülle, die eigentlich erschwinglich sein soll, kostet mit den ab Juli anfallenden Einfuhrabgaben dann schnell mehr als das Doppelte“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW.
Worauf Käufer achten sollten
Verbraucher sollten daher vor einer Bestellung prüfen, woher die Ware tatsächlich kommt. Viele Shops wirken europäisch, versenden aber aus Drittstaaten wie China. Hinweise darauf sind lange Lieferzeiten, fehlende Anbieterangaben oder sehr niedrige Preise. Ein Blick ins Impressum oder in die Versandinformationen zeigt den Sitz des Händlers.
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Wer im Ausland bestellt, sollte zudem die anfallenden Gesamtkosten vorab kalkulieren. Unter Umständen ist ein Produkt bei einem Händler innerhalb der EU günstiger, auch wenn der reine Kaufpreis höher erscheint. Die Verbraucherzentrale verweist außerdem auf das Widerrufsrecht: Bei Bestellungen außerhalb der EU greife der gesetzliche Schutz nicht immer, Rücksendungen ins Ausland könnten teuer oder kompliziert werden.
Die Reform ist eine Reaktion auf den stark wachsenden Versandhandel aus Drittstaaten. Ab 2028 sollen Kleinsendungen über eine neue EU-Zolldatenplattform regulär in das allgemeine Zollsystem überführt werden. Verbraucher gelten dann nicht mehr selbst als Importeure; die Abgaben sollen die Plattformen bereits beim Kauf einziehen.












