
Höhere Freibeträge, neue Regeln
Das ändert sich bei Ihrer nächsten Steuererklärung
28.12.2025 – 07:52 UhrLesedauer: 4 Min.

2026 müssen viele Bürger die Steuererklärung für 2025 einreichen. Die gestaltet sich jedoch etwas anders als im Jahr zuvor. Was Sie wissen sollten.
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss sich von Jahr zu Jahr an neue gesetzliche Vorgaben bei der Einkommensteuer gewöhnen. t-online fasst zusammen, was im Steuerjahr 2025 gilt und worauf Sie achten sollten.
Steuerfreier Grundfreibetrag: Sie müssen nicht auf Ihr gesamtes Einkommen Steuern zahlen. Einen Teil rührt das Finanzamt gar nicht erst an, den sogenannten Grundfreibetrag. Für das Steuerjahr 2025 steigt er von 11.784 Euro auf 12.096 Euro. Für Ehepartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Betrag von 24.192 Euro.
Dienstwagen privat nutzen: Fahren Sie einen reinen Elektro-Firmenwagen oder einen Brennstoffzellenwagen, der ab dem 1. Juli 2025 neu oder gebraucht angeschafft wurde, wird dieser bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro ermäßigt besteuert. Für ältere E-Autos gilt noch die alte Grenze von 70.000 Euro. Fällt Ihr E-Dienstwagen unter diese Grenzen, versteuern Sie ihn monatlich pauschal mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil. Bei teureren Fahrzeugen wären es 0,5 Prozent des Listenpreises.
Fünftelregelung: Wer 2025 eine Abfindung erhalten hat und hohe Steuern darauf umgehen will, muss jetzt selbst aktiv werden. Die sogenannte Fünftelregelung, bei der die Abfindung steuerlich so behandelt wird, als würde sie über fünf Jahre ausgezahlt, müssen Arbeitnehmer selbst über ihre Steuererklärung anmelden. Bisher konnten Arbeitgeber die Regelung direkt bei der Lohnsteuerberechnung anwenden. Das hatte den Vorteil, dass die Steuerersparnis direkt bei Ihnen ankam – und nicht erst, nachdem Sie die Steuererklärung für 2025 eingereicht haben.
Sachbezüge: Kommt Ihr Arbeitgeber für Ihre Verpflegung und Unterkunft auf, müssen Sie diese Sachbezüge versteuern. 2025 gelten zum Teil höhere Werte als im Jahr zuvor. Für ein Frühstück müssen Sie 2,30 Euro angeben, für ein Mittag- oder Abendessen 4,40 Euro und für eine gestellte Unterkunft 11,10 Euro pro Tag.










