Fluggastrechte
Verpasster Flug wegen Umleitung – wann sich Entschädigung lohnt
Aktualisiert am 21.03.2025 – 14:17 UhrLesedauer: 3 Min.
Flugumleitungen sind ärgerlich und können zusätzliche Kosten verursachen. Eine finanzielle Entschädigung kann über die Unannehmlichkeiten hinwegtrösten – doch die ist nicht immer zu erwarten.
Wenn ein Flug unerwartet nicht am geplanten Ziel, sondern auf einem anderen Flughafen landen muss, ist der Ärger bei den Reisenden verständlicherweise groß. Gibt es in so einem Fall Anspruch auf Entschädigung?
Tatsächlich können Fluggäste unter bestimmten Bedingungen eine finanzielle Entschädigung verlangen – auch dann, wenn das Flugzeug noch in der Nähe des Zielorts ankommt. Entscheidend sind die Entfernung zum ursprünglichen Ziel und der Zeitverlust.
Meist soll eine Flugumleitung die Sicherheit der Fluggäste gewährleisten. Dabei können etwa die Wetterlagen am Zielort oder auf der Flugroute eine Rolle spielen. Es kann auch sein, dass die politische Situation am Zielort unsicher oder der Luftraum gesperrt ist. Ebenso gibt es verschiedene technische Gründe, die es nötig machen können, dass Flugrouten kurzfristig verändert werden: etwa Probleme am Flugzeug oder aber – wie aktuell in London Heathrow – ein Stromausfall am Zielflughafen.
Nicht jede Umleitung führt automatisch zu einer Entschädigung. Entscheidend ist, wie stark der ursprüngliche Reiseplan durch die Umleitung beeinträchtigt wurde. Laut EU-Fluggastrechteverordnung besteht ein Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug mindestens drei Stunden verspätet am eigentlichen Zielort ankommt – oder das Ziel gar nicht erreicht wird.
Kommt Ihr Flug zwar pünktlich, aber auf einem anderen Flughafen an, ist die tatsächliche Ankunftszeit an Ihrem Zielort entscheidend. Diese ist erst dann erreicht, wenn die Passagiere am gebuchten Zielflughafen oder einem Ort in der Nähe angekommen sind. Müssen Sie den Weg vom Ausweichflughafen zum Zielort selbst organisieren und bezahlen, steht Ihnen laut EU-Verordnung eine Entschädigung zu. Auch wenn Sie aufgrund der Umleitung festsitzen und in einer Unterkunft übernachten müssen, ist die Airline dazu verpflichtet, die Kosten dafür zu tragen.
Die Höhe der möglichen Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab. Bei Kurzstreckenflügen unter 1.500 Kilometern stehen den Passagieren bis zu 250 Euro zu. Bei Mittelstrecken bis 3.500 Kilometer sind es bis zu 400 Euro, bei Langstrecken sogar bis zu 600 Euro. Allerdings müssen Sie bzw. Ihr Flug für den Anspruch auf Entschädigung einige Voraussetzungen erfüllen:
Sturm, Gewitter, politische Unruhen oder medizinische Notfälle gelten als außergewöhnliche Umstände. In solchen Fällen ist die Airline nicht verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen. Technische Probleme oder organisatorische Fehler zählen allerdings nicht dazu – hier ist die Fluggesellschaft in der Pflicht. In jedem Fall haben Sie aber das Recht auf einen Ersatztransport sowie Betreuungsleistungen wie Essensversorgung während der Wartezeit.
Wenn die Fluggesellschaft einen kostenlosen Weitertransport zum eigentlichen Ziel organisiert, kann das den Entschädigungsanspruch mindern. Entscheidend bleibt aber, wie groß die zeitliche Verzögerung ist. Kommen die Reisenden trotz Ersatztransport mit mehr als drei Stunden Verspätung an, kann weiterhin ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.
Das sollten Sie lieber nicht tun: Bevor Sie auf Kosten der Airline in ein Luxus-Hotel einchecken, sollten Sie nach günstigeren Alternativen Ausschau halten. Denn für eine unnötig teure Übernachtung muss die Fluggesellschaft auch bei Entschädigungsanspruch in der Regel nicht aufkommen.