Urteil
Scheingeschäft geht schief: Händler darf Ferrari behalten
27.08.2026 – 07:19 UhrLesedauer: 2 Min.
Geschenkt, doch nur zum Schein? Zwei Freunde streiten um einen Ferrari – am Ende musste das Gericht entscheiden.
Vorsicht bei Scheingeschäften. Wer sich auf ein solches berufen möchte, sollte sicherstellen, dass er dieses auch beweisen kann. Diese bittere Lehre musste nun ein Schweizer Ferrari-Sammler ziehen.
Dieser hatte einen nicht mehr verkehrstüchtigen Ferrari Daytona an einen befreundeten Kfz-Händler in Deutschland übergeben, der diesen im Anschluss reparierte. Zwei Jahre später bestätigte der Ferrari-Sammler dann schriftlich, dass sein Freund der Eigentümer des Fahrzeugs sei.
Sammler fordert Ferrari zurück
Jahre später erfolgte dann allerdings ein Sinneswandel: Der Sammler forderte seinen Boliden zurück. Denn: Die Eigentumsübertragung sei lediglich zum Schein erfolgt, um die dauerhafte Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland zu erleichtern. Der rechtmäßige Eigentümer sei weiterhin er.
Für das Frankfurter Oberlandesgericht (Az.: 3 U 20/26) fehlte es dieser Behauptung aber an ausreichenden Beweisen. Im Gegenteil: Vor Gericht konnte der Kfz-Händler überzeugend darlegen, dass der Sammler nach dem Kauf eines baugleichen Ferrari-Modells gar kein Interesse mehr an dem ersten Wagen gehabt habe.
Falschaussagen im Scheidungskrieg
Keine Beweiskraft hatte für das Gericht die Aussage des Händlers, der bei der Scheidung von seiner Ehefrau den Besitz des Ferraris verneint hatte. Hintergrund: Seine damalige Frau hatte den Sportwagen mit einem Wert von 600.000 Euro beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. Mit der Leugnung des Besitzes beeinflusste der Händler die Aufteilung des Vermögens zwischen ihm und seiner Frau zu seinen Gunsten. Folglich könne man aus seiner Aussage nicht ableiten, dass er nicht der Eigentümer des Ferraris sei, befand das Gericht.
Dass er den Wagen während des Scheidungsverfahrens indes abgemeldet und in seiner Garage versteckt hatte, sprach aus Sicht des Gerichts dafür, dass der Händler den Wagen als sein Eigentum betrachtete.
Schlüssige Beweise, dass er der Besitzer des Wagens ist, konnte der Ferrari-Sammler vor Gericht nicht vorbringen, sodass sein einstiges Auto nicht nur „pro forma“, sondern tatsächlich einen neuen Besitzer hat. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Zwar ließ das Frankfurter Oberlandesgericht eine Revision nicht zu, der Sammler kann allerdings mittels Nichtzulassungsbeschwerde versuchen, den Fall vor den Bundesgerichtshof zu bringen.










