Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
DWD-Wetterwarnung wegen Sturm und Starkregen

DWD-Wetterwarnung wegen Sturm und Starkregen

Mai 18, 2026
Nebennierenschwäche könnte ein Grund sein

Nebennierenschwäche könnte ein Grund sein

Mai 18, 2026
Falsches Licht am Auto: So teuer wird’s

Falsches Licht am Auto: So teuer wird’s

Mai 18, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » Feiertagszuschlag und Sonntagszuschlag: Pflicht und steuerfrei?
Wirtschaft

Feiertagszuschlag und Sonntagszuschlag: Pflicht und steuerfrei?

By zeit-heute.deApril 4, 20262 Mins Read
Feiertagszuschlag und Sonntagszuschlag: Pflicht und steuerfrei?
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

Extra zum Gehalt

Arbeiten an Ostern: Diese Regeln gelten für Zuschläge


Aktualisiert am 04.04.2026 – 18:52 UhrLesedauer: 3 Min.

Allein im Dienst: Wer am Feiertag arbeitet, bekommt unter Umständen einen Lohnzuschlag vom Arbeitgeber.Vergrößern des Bildes

Allein im Dienst: Wer am Feiertag arbeitet, bekommt unter Umständen einen Lohnzuschlag vom Arbeitgeber. (Quelle: Annette Riedl/dpa)

Feiertags- und Sonntagszuschläge sind in vielen Branchen üblich. Doch ist dieser Lohn- oder Gehaltszuschlag auch Pflicht? Und was gilt bei der Steuer?

Ob in Krankenhäusern, beim Bäcker oder in Bus und Bahn: Dienst an Sonn- und Feiertagen ist dort gang und gäbe. Das ist erlaubt, weil die Arbeit nicht einfach auf einen Werktag verschoben werden kann.

Wer am Wochenende oder an einem Feiertag arbeitet, muss dafür laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) aber einen Ersatzruhetag als Ausgleich erhalten. Oft gibt es zusätzlich noch einen Sonn- oder Feiertagszuschlag. Wir erklären, wann Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, wie man den Zuschlag berechnet und ob er zwingend steuerfrei sein muss.

Nein. Laut ArbZG haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag oder Sonntagszuschlag. Das gilt nicht einmal für Ostern oder Weihnachten. Ein Anspruch besteht nur, wenn Zuschläge im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag vereinbart wurden.

Außerdem kann er sich aus einer sogenannten betrieblichen Übung ergeben. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber bereits über einen längeren Zeitraum freiwillig Feiertags- oder Sonntagszuschläge gezahlt hat.

Wie hoch der Sonn- oder Feiertagszuschlag ausfällt, hängt von der individuellen Vereinbarung ab. Manche Arbeitgeber zahlen Pauschalen, andere arbeiten mit Prozentsätzen, die auf den Stundenlohn aufgeschlagen werden.

Bei manchen Arbeitgebern variieren die Prozentsätze für Zuschläge je nach Feiertag. So kann zum Beispiel am Ostersonntag ein höherer Feiertagszuschlag gezahlt werden als am Ostermontag oder am 1. Weihnachtstag ein höherer als am 2. Weihnachtstag.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

Elon Musk verliert vor Gericht gegen Sam Altman

Elon Musk verliert vor Gericht gegen Sam Altman

Was Kanzler Merz und Minister verdienen

Was Kanzler Merz und Minister verdienen

Biontech: Gründer gehen, Standorte schließen

Biontech: Gründer gehen, Standorte schließen

Moritz Ritter und Tim Hoppe übernehmen Schokoladen-Hersteller

Moritz Ritter und Tim Hoppe übernehmen Schokoladen-Hersteller

E-Bike-Hersteller Ampler aus Estland ist insolvent

E-Bike-Hersteller Ampler aus Estland ist insolvent

Biontech: Gründer gehen, Standorte schließen

Corona-Shooting-Star Biontech: Gründer gehen, Standorte schließen

Moritz Ritter und Tim Hoppe übernehmen Schokoladen-Hersteller

Moritz Ritter und Tim Hoppe übernehmen Schokoladenhersteller

In diesen Ländern wird es echt

In diesen Ländern wird es echt

Bundesnetzagentur warnt vor kriminellen Briefen

Bundesnetzagentur warnt vor kriminellen Briefen

Redakteurfavoriten
Nebennierenschwäche könnte ein Grund sein

Nebennierenschwäche könnte ein Grund sein

Mai 18, 2026
Falsches Licht am Auto: So teuer wird’s

Falsches Licht am Auto: So teuer wird’s

Mai 18, 2026
Bayerische Dolomiten in der Nähe von München

Bayerische Dolomiten in der Nähe von München

Mai 18, 2026
Diese Regierung schafft den Klimaschutz ab

Diese Regierung schafft den Klimaschutz ab

Mai 18, 2026
Neueste
Olympiasieger USA verliert deutlich gegen Finnland

Olympiasieger USA verliert deutlich gegen Finnland

Mai 18, 2026
Elon Musk verliert vor Gericht gegen Sam Altman

Elon Musk verliert vor Gericht gegen Sam Altman

Mai 18, 2026
Das ist die berühmte Ex-Frau des ARD-Stars

Das ist die berühmte Ex-Frau des ARD-Stars

Mai 18, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.