
Kurioser Bußgeldfall
960 Euro Strafe für sieben km/h zu viel
Aktualisiert am 04.02.2026 – 12:03 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Mann fährt auf der Autobahn knapp zu schnell, plötzlich blitzt es. Schon im ersten Moment ist das ärgerlich – aber was dann folgt, lässt aufhorchen.
Der Fahrer eines Kleinwagens soll 960 Euro Strafe zahlen, weil er auf der A3 mit sieben Kilometern pro Stunde zu viel geblitzt wurde. Das geht aus einem Schreiben der Bußgeldstelle Speyer hervor. Zugrunde liegt ein ebenso offensichtlicher wie erstaunlicher Fehler – der jetzt die Staatsanwaltschaft beschäftigt.
Der Fall: Im September 2025 fuhr der Mann mit gemessenen 131 km/h über die Autobahn und wurde in einem Bereich geblitzt, in dem 120 km/h erlaubt sind. Nach Toleranzabzug bleibt da eigentlich nicht viel übrig. „Juristisch gesehen ist das ein Bagatelldelikt“, teilt das Portal „geblitzt.de“ mit, das den Fall im Auftrag des Fahrers untersuchte. „20 Euro Verwarnungsgeld, keine Punkte, kein Fahrverbot.“
Das Schreiben, das im Briefkasten des Fahrers landete, löste jedoch Entsetzen aus. Demnach bekommt der Fahrer zwei Punkte in Flensburg, einen Monat Fahrverbot und neben dem horrenden Bußgeld auch noch Gebühren und „Auslagen“ aufgebrummt, sodass am Ende 1.011,50 Euro zusammenkommen.
Ein genauerer Blick auf den Bußgeldbescheid offenbart dann den kuriosen Fehler. Trotz eindeutigem Blitzerfoto, das einen Ford-Kleinwagen zeigt, steht im Text, der Fahrer habe am Steuer eines Lasters gesessen. Und für Lkw gilt an der Stelle ein ganz anderes Tempolimit, nämlich 80 km/h. Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von „geblitzt.de“, erklärt: „Rechnerisch ergibt sich nach Toleranzabzug eine Überschreitung um 47 km/h – ein klassischer Fall für Fahrverbot, Punkte und ein empfindliches Bußgeld, zumal auch noch Vorsatz unterstellt wird.“
Damit, dass der offensichtliche Fehler schnell von der Bußgeldstelle korrigiert wird, sei nicht zu rechnen. Diese habe das Verfahren nach angeblicher „Zwischenprüfung“ bereits an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Hiernach erfolge regelmäßig die Abgabe an das örtliche Amtsgericht.










