Nach 85 Jahren
Gericht: Familie verliert Grundstück
11.12.2024 – 11:11 UhrLesedauer: 1 Min.
Eine Frau und ihr Sohn leben in einem Brandenburger Haus. Dieses gehörte ursprünglich Juden – bis die Nazis kamen. Nun müssen es die aktuellen Bewohner abgeben.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine Familie aus Brandenburg ihr in der Nazizeit erworbenes Wohnhaus verlieren muss. Die Rückübertragung an den Rechtsnachfolger des ursprünglichen Besitzers sei rechtens, erklärte das Gericht. Die Revision der 84 Jahre alten Klägerin und ihres Sohnes wurde als unbegründet abgewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Der Entscheidung ging ein jahrelanger Rechtsstreit zuvor. Das Haus in Wandlitz nördlich von Berlin soll nun an die Jewish Claims Conference (JCC) gehen, einem Zusammenschluss von 23 jüdischen Organisationen. Es handelt sich um einen der letzten Fälle von Rückübertragungs- und Entschädigungsansprüchen in Brandenburg im Kontext der Wiedergutmachung für verfolgungsbedingte Vermögensverluste zur NS-Zeit.
Die ursprünglichen jüdischen Eigentümer hatten das Grundstück 1932 erworben und ein Feriendomizil für jüdische Kinder betrieben. Sie wurden von den Nazis zum Verkauf gezwungen. 1939 kaufte die Familie des heutigen Klägers das Grundstück von einem Makler. Nach der deutschen Einheit erließ die Bundesregierung das „Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen“, die Wiedergutmachung von Vermögensverlusten im Zweiten Weltkrieg und Rechtsnachfolgen zu klären.
In Fällen, in denen Opfer keine Ansprüche geltend machen konnten, wurde die JCC als Rechtsnachfolgerin eingesetzt. Da die beiden einstigen jüdischen Besitzerinnen im Konzentrationslager getötet wurden, traf dies auf die Immobilie in Wandlitz zu. „Für sie breche eine Welt zusammen“, sagte die Klägerin nach der Entscheidung. Ihr Sohn ergänzte: „Wir wissen nicht, wohin.“