
Überraschende Antwort
Falschparker knipsen und anschwärzen: Ist das erlaubt?
30.12.2025 – 07:00 UhrLesedauer: 1 Min.
Falschparker blockieren Einfahrten, Radwege und Bushaltestellen. Darf man das eigentlich fotografieren und melden? Oder macht man sich selbst strafbar? Die Antwort ist klarer, als viele glauben.
Grundsätzlich ist es erlaubt, Falschparker zu fotografieren und die Bilder an die Polizei zu schicken. Die Datenschutz-Grundverordnung lässt das zu, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, etwa die Sicherung eines möglichen Beweises.
Ob das Melden durch Privatpersonen im öffentlichen Interesse liegt, ist jedoch nicht immer eindeutig. Gerichte beschäftigen sich wiederholt mit dieser Frage. Klarheit brachte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach: Demnach verstößt das Weitergeben von Fotos an die Polizei in der Regel nicht gegen den Datenschutz. In dem Fall hob das Gericht eine Verwarnung gegen Bürger auf, die Parkverstöße dokumentiert hatten.
Bilder von Falschparkern in sozialen Netzwerken zu posten, ist jedoch riskant. Kennzeichen, Gesichter oder andere identifizierbare Details müssen unkenntlich gemacht werden. Wer Ärger vermeiden will, lädt solche Fotos gar nicht erst hoch, sondern gibt sie ausschließlich an die zuständige Behörde weiter.
Der Knackpunkt ist die Abwägung zwischen Privatsphäre und öffentlichem Interesse. Die Regeln sind klar, doch ihre Auslegung führt oft zu Streit. Deshalb gilt: Nur das fotografieren, was nötig ist. Und die Bilder ausschließlich zweckgebunden verwenden.
Ideal wäre es, dem Ärger gar keinen Raum zu bieten. Schon gar nicht im Internet.











