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Home » Falschparker behindert Feuerwehr – Ermittlungen eingestellt
Deutschland

Falschparker behindert Feuerwehr – Ermittlungen eingestellt

Von zeit-heute.deDezember 12, 20252 Min Gelesen
Falschparker behindert Feuerwehr – Ermittlungen eingestellt
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Falschparker behindert Feuerwehr – Ermittlungen eingestellt

Ein Mensch stirbt

Falschparker behindert Feuerwehr – Ermittlungen eingestellt

12.12.2025 – 10:07 UhrLesedauer: 1 Min.

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Ein Feuerwehrmann steht neben einem Einsatzfahrzeug (Symbolbild): Die Rettungskräfte wurden bei einem Einsatz im März behindert. (Quelle: Marijan Murat)

Nach einem tödlichen Brand in Humboldt-Gremberg sind die Ermittlungen gegen einen Falschparker eingestellt worden. Ein falsch abgestelltes Auto blockierte den Weg der Feuerwehr.

Bei einem Brand in Humboldt-Gremberg ist am 25. März 2025 eine Person ums Leben gekommen. Die Rettung verzögerte sich, weil ein Falschparker den Weg der Feuerwehr blockierte. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung. Nun wurden die Ermittlungen eingestellt, wie Ulrich Bremer, Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, der Kölner Lokalredaktion von t-online am Donnerstag mitteilte.

Ein Auto im Halteverbot blockierte den Weg der Feuerwehr in eine Nebenstraße, weshalb das Opfer nicht mit der Drehleiter aus dem zweiten Obergeschoss gerettet werden konnte, sondern in ein eilig aufgestelltes Sprungpolster springen musste. Der Wohnungsinhaber kam mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus und verstarb später.

Laut der Staatsanwaltschaft war nicht sicher zu belegen, dass das Leben des Opfers tatsächlich gerettet worden wäre, wenn der Rettungswagen früher am Brandort eingetroffen wäre.

Zwar kam es durch das falsch geparkte Auto zu einer Verzögerung von mindestens 30 Sekunden bis zu einer Minute, wie es vonseiten der Staatsanwaltschaft weiter heißt. Jedoch hatte das Opfer bereits zuvor erhebliche lebensgefährliche Verbrennungen erlitten, die für sich genommen schon zum späteren Tod geführt haben könnten.

„Insofern fehlt es am sicheren Nachweis, dass das Verhalten des Pkw-Fahrers ursächlich für den Tod des Wohnungsinhabers war. Dies wäre aber für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung zwingend erforderlich gewesen.“, so Bremer abschließend.

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