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Home » Experten halten neues Gesetz für unzureichend
Politik

Experten halten neues Gesetz für unzureichend

Von zeit-heute.deJanuar 29, 20263 Min Gelesen
Experten halten neues Gesetz für unzureichend
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Experten halten neues Gesetz für unzureichend

Infrastruktur-Gesetz

Experte: „Das ist kompletter Schwachsinn“


29.01.2026 – 17:40 UhrLesedauer: 4 Min.

imago images 0845978052Vergrößern des Bildes

Gleisanlage vor dem Kölner Hauptbahnhof: Auch der Fernverkehr zählt zur kritischen Infrastruktur. (Quelle: IMAGO/Jochen Tack/imago)

Kritische Infrastruktur wie Krankenhäuser oder Energieversorger soll besser geschützt werden, ein entsprechendes Gesetz passierte nun den Bundestag. Doch Kritiker haben Zweifel an der Wirkkraft der neuen Regelungen.

Der tagelange Stromausfall in Berlin bei Minusgraden hat es zuletzt unmissverständlich gezeigt. Aber auch Drohnen über Flughäfen, Cyberangriffe auf Energieversorger oder Verkehrsnetze machen klar: Der Schutz kritischer Infrastruktur in Deutschland ist keine Kür, sondern überfällig. Er muss Priorität haben.

Nun hat der Bundestag am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, das zentrale Sektoren wie Energie, Verkehr, Finanzen, Gesundheit und Wasser besser vor Sabotage ausländischer Mächte, Naturkatastrophen und Angriffen von Extremisten schützen soll. Doch trotz Nachbesserungen kritisieren Fachleute, Betreiber und Opposition das Gesetz aus dem Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU).

Das Gesetz, um das es geht, heißt Kritis-Dachgesetz. Kritis ist die Abkürzung für kritische Infrastruktur. Das Gesetz verpflichtet Betreiber in zentralen Bereichen zu strengeren Sicherheits- und Notfallkonzepten. Konkret geht es etwa um Kraftwerke, Flughäfen, große Krankenhäuser, Wasserwerke oder Rechenzentren. Anlagen müssen registriert, Risiken regelmäßig analysiert und Resilienzpläne erstellt werden. Als kritisch gelten unter anderem Einrichtungen, die mindestens 500.000 Menschen versorgen. Schwere Störfälle müssen dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gemeldet werden.

Seit Dezember ist zudem das sogenannte NIS2-Gesetz in Kraft, mit dem europäische Vorgaben zur Cybersicherheit kritischer Infrastruktur in deutsches Recht umgesetzt werden. Es gilt als Schwestergesetz zum Kritis-Dachgesetz. Während das Kritis-Dachgesetz den physischen Schutz und die Resilienz regelt, verpflichtet NIS2 Unternehmen und Einrichtungen zu Maßnahmen der Cyber- und IT-Sicherheit sowie zu Meldepflichten bei IT-Vorfällen. In der Praxis sind die meisten Betreiber kritischer Infrastruktur von beiden Gesetzen betroffen. Kritiker bemängeln daher eine mangelnde Abstimmung, etwa durch unterschiedliche Meldepflichten bei verschiedenen Behörden.

Der mutmaßlich linksextremistisch motivierte Brandanschlag auf die Stromversorgung in Teilen Berlins Anfang Januar dürfte für einige eine Art Weckruf in Sachen Kritis-Schutz gewesen sein. Denn über mehrere Tage waren Zehntausende Menschen in der Hauptstadt ohne Strom, mussten in eisiger Kälte frieren. Es war der bislang längste Stromausfall der Berliner Nachkriegsgeschichte. Ermittler gehen davon aus, dass Linksextremisten an einer Kabelbrücke am Teltowkanal einen Brandanschlag verübt haben. Die Bundesanwaltschaft ermittelt.

Bundesinnenminister Dobrindt kündigte an, den Kampf gegen Linksextremismus zu verstärken. Die Opposition kritisierte, dass er weniger offensiv beim Kritis-Schutz sei. Im Bundestag verteidigte der Innenminister das Kritis-Dachgesetz am Donnerstag vehement, nannte es „exzellent“. Er warnte: „Deutschland ist ein Ziel von Sabotage, Spionage, Desinformation und auch von Terror.“ Der Ampel warf er vor, beim Schutz kritischer Infrastruktur versagt zu haben. Ein entsprechendes Gesetz hatte die Ampelregierung bereits vorbereitet, aber infolge des Bruchs der Koalition von SPD, Grünen und FDP war es nicht zum Abschluss gebracht worden.

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