Gerhard Schröder wollte sein staatlich finanziertes Büro zurück. Er erschien persönlich vor Gericht, doch seine Klage wurde zurückgewiesen.
Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf sein früheres Büro im Bundestag. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies Schröders Klage am Donnerstag ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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