Bis an ihr Lebensende
Gerichtsurteil: RBB muss Ex-Direktorin monatlich 8.000 Euro zahlen
28.04.2025 – 14:11 UhrLesedauer: 2 Min.
Der RBB muss Ex-Direktorin Claudia Nothelle ein üppiges Ruhegehalt zahlen. Die Zahlungen, die der Sender einstellen wollte, hat nun ein Gericht bestätigt.
Ende 2016 verließ die damalige Programmdirektorin und frühere Chefredakteurin Claudia Nothelle den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) – angeblich auf eigenen Wunsch. Zuvor hatten sich beide Parteien jedoch auf eine Abfindung in Form eines Ruhegehalts in Höhe von 8.000 Euro monatlich geeinigt. Mittlerweile hat Nothelle eine neue Anstellung: Sie lehrt als Professorin an der Hochschule Magdeburg-Stendal und bezieht dort zusätzlich ein Gehalt von rund 7.000 Euro im Monat.
Die seit 2023 amtierende RBB-Intendantin Ulrike Demmer entschied im Dezember 2023, die Zahlungen an Nothelle einzustellen und das bis dahin überwiesene Geld zurückzufordern. Daraufhin klagte die 61-jährige Professorin vor dem Berliner Landgericht, wo nun ein Urteil gefällt wurde. Richterin Anke Weyreuther erklärte in der Urteilsverkündung, der RBB habe nicht ausreichend dargelegt, dass ein solches Ruhegehalt „marktunüblich“ sei.
Vor Gericht argumentierte der Anwalt des öffentlich-rechtlichen Senders, dass Nothelle bei durchschnittlicher Lebenserwartung bis zu vier Millionen Euro vom RBB erhalten würde. Damit hätte sie durch ihr vorzeitiges Ausscheiden deutlich mehr bekommen, als wenn sie bis zur regulären Rente als Programmdirektorin weitergearbeitet hätte.
Ein Mitglied des Rundfunkrats äußerte gegenüber der „Bild“-Zeitung, dass solch hohe Ruhegehälter für Führungskräfte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk lange Zeit gängige Praxis gewesen seien: „Wir haben davon immer erst erfahren, wenn es vor Gericht ging.“