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Home » Erbschaftsteuer: Höhe für Kinder, Ehepartner, Verwandte
Wirtschaft

Erbschaftsteuer: Höhe für Kinder, Ehepartner, Verwandte

By zeit-heute.deApril 11, 20262 Mins Read
Erbschaftsteuer: Höhe für Kinder, Ehepartner, Verwandte
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Steuerklassen und Freibeträge

Tabelle zeigt, wie hoch die Erbschaftsteuer ausfällt


Aktualisiert am 11.04.2026 – 20:14 UhrLesedauer: 2 Min.

Eine Rentnerin schaut aus dem Fenster (Symbolbild): Ein Erbe ist grundsätzlich erbschaftsteuerpflichtig. Doch es gibt Freibeträge.Vergrößern des Bildes

Eine Rentnerin schaut aus dem Fenster (Symbolbild): Ein Erbe ist grundsätzlich erbschaftsteuerpflichtig. Doch es gibt Freibeträge. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)

Ob Sie auf ein Erbe Steuern zahlen müssen, hängt von mehreren Faktoren ab. Neben der Höhe des Nachlasses spielt auch der Verwandtschaftsgrad eine Rolle.

Grundsätzlich gilt: Sie können umso mehr steuerfrei erben, je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist. Was das konkret heißt, was Steuerklassen mit der Erbschaftsteuer zu tun haben und wie hoch die Erbschaftsteuer dann ausfällt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Den höchsten Freibetrag bei der Erbschaftsteuer kassieren Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Sie können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Kindern steht ein Erbschaftsteuer-Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil zu.

Erben umgekehrt Eltern von ihren Kindern, liegt der Freibetrag immerhin noch bei 100.000 Euro. Gleiches gilt für Urenkel. Zu allen übrigen Erben klafft dann eine große Lücke: Sie können nur noch 20.000 Euro steuerfrei erben. Das gilt für Geschwister, Nichten und Neffen, Cousins und Cousinen, aber auch für Menschen, die mit dem Erblasser gar nicht verwandt sind – also etwa Lebensgefährten, Freunde, Nachbarn und Kollegen.

Auf alles, was nach Abzug des Freibetrags übrig bleibt, müssen Sie Erbschaftsteuer zahlen. Die Höhe des Steuersatzes hängt dabei erneut vom Verwandtschaftsgrad ab. Denn dieser bestimmt darüber, in welche Steuerklasse Sie einsortiert werden. Insgesamt gibt es bei der Erbschaftsteuer drei Steuerklassen. Diese haben übrigens nichts mit den Steuerklassen bei der Einkommensteuer zu tun.

Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welcher Steuersatz in welcher Steuerklasse gilt. Auch die Höhe des Erbes spielt dabei eine Rolle.

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